Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation

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Im Zeitraum vom 27. August bis zum 28. September 2020 und in Übereinstimmung mit dem Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 sowie den einschlägigen Zusatzprotokollen hat die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation vier Rechtshilfeersuchen an das Bundesamt für Justiz gestellt, die sich auf die Maßnahmen der russischen Ermittlungsbehörden zur Prüfung der Umstände der Krankenhauseinweisung Alexey Nawalnys während des Fluges aus Tomsk nach Moskau bezogen.

Die Informationen, die durch das Bundesamt der Justiz an die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation in Beantwortung der genannten Ersuchen übermittelt wurden, sind nun bearbeitet worden.

Mit den russischen Rechtshilfeersuchen wurden über 15 prozessuale Rechthilfeleistungen erbeten. Den übermittelten Materialien zufolge sind davon de facto nur zwei realisiert worden: Es fanden Befragungen Nawalnys und seiner Frau statt. Diese sind jedoch nur wenig informationshaltig und geben keine Antworten auf die gestellten Fragen her.

Auch dem Gesuch um eine Befragung der behandelnden Ärzte Nawalnys wurde nicht entsprochen. Verweigert wurde die Übermittlung der medizinischen Dokumente, Krankheitsgeschichte, Kopien der gerichtsmedizinischen Gutachten, der toxikologischen und weiteren Laboruntersuchungen. Das Ersuchen um die Bereitstellung von Nawalnys Proben zwecks vergleichender Tests wurde abgelehnt.

Den vorgelegten Unterlagen zufolge führte die deutsche Seite eine toxikologische Untersuchung von Flaschen durch, an denen Spuren des Nervenkampstoffes der Nowitschok-Gruppe nachgewiesen worden sein sollen. Im Nachgang zu den Untersuchungen lieferte die deutsche Seite jedoch keine konkreten Befunde und legte somit nahe, man soll ihr das Ganze aufs Wort glauben. Unter anderem wurden keine Angaben zu Experten gemacht, die die Untersuchung durchgeführt haben. Deren Befragung wurde ebenfalls abgelehnt.

Verweigert wurde auch eine Befragung von Maria Pewtschich: Ihre Aufenthaltsadresse in Deutschland sei nicht bekannt. Doch anhand zahlreicher Daten, die auch am Tag von Nawalnys Abflug aus Deutschland nach Russland in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden, war sie unter denjenigen, die ihn zum Flughafen brachten.

Darüber hinaus wurde auch dem Ersuchen nicht entsprochen, Informationen zur E-Mail-Adresse bereitzustellen, von der aus Meldungen über die Verminung der sozialen Infrastrukturanlagen in Omsk geschickt wurden.

Das alles deutet darauf hin, dass Deutschland mit den russischen Ersuchen nur formell umgegangen ist, indem es de facto nichts bereitgestellt hat, was Licht in die Geschichte der mutmaßlichen Vergiftung bringen könnte. Daraus wird eine direkte Absicht der ausländischen Kollegen ersichtlich, die wahren Umstände des Geschehens zu vertuschen, um gegen die russische Seite haltlose Anschuldigungen weiter vortragen zu können.

Inoffizielle Übersetzung

Originaltext auf Russisch

Quelle: Botschaft der Russischen Föderation in Berlin – Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation