Mietenstopp für das ganze Land

Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betrifft die ganze Republik. Denn wie auch immer die Karlsruher Richter über den sogenannten Berliner Mietendeckel entscheiden, das Urteil hat sicher weitreichende Konsequenzen. Nicht wenige fürchten in Berlin, dass das Gericht den Mietendeckel kippen wird, weil Berlin keine Gesetzgebungskompetenz haben soll. Es könnte aber auch sein, dass die Richter nur einzelne Aspekte des rot-rot-grünen Berliner Versuchs, den Mietenwahnsinn in der Hauptstadt zu beenden, monieren werden.

Fest steht: Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung jetzt verkündet und damit die elende juristische Hängepartie, die mittlerweile seit einem Jahr andauert, höchstwahrscheinlich beendet. Selbst wenn das Gesetz kippt, muss es aber nicht bedeuten, dass alle Versuche, die Mieten zu regulieren, damit beendet wären. Denn der Berliner Mietendeckel ist längst ein Exportschlager über die Berliner Landesgrenzen hinaus geworden. Auch andere europäische Metropolen diskutieren über Mietenstopps. Und auch auf Bundesebene wird richtigerweise inzwischen das Einfrieren von Mieten eingefordert.

Am Anfang standen die Forderungen der Bewegung der Mieterinnen und Mieter, darauf reagierte der rot-rot-grüne Senat in Berlin mit dem Deckel. CDU und FDP sind dagegen die Vertreter der Vermieterlobby, wie ihre Klage zeigt. Die Diskussion hat sich inzwischen darüber hinaus entwickelt: Zu Recht wird in Berlin aktuell über die Vergesellschaftung von großen privaten Wohnungskonzernen gesprochen, die mehr als 3000 Wohnungen in Berlin besitzen. Der Mietendeckel war immer nur eines der Instrumente, um die in den vergangenen Jahren explodierten Mieten zu dämpfen – nicht weniger, aber auch nicht mehr.

Quelle: nd.DerTag / nd.DieWoche (ehemals Neues Deutschland) – Kommentar zur bevorstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Berliner Mietendeckel: Mietenstopp für das ganze Land