Neuer Ratgeber zu Covid-19

ver.di informiert migrantische Beschäftigte über ihre Rechte bei Erkrankung am Arbeitsplatz

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat eine kurze Handlungshilfe in sieben Sprachen (Arabisch, Bosnisch, Bulgarisch, Englisch, Polnisch, Rumänisch und Türkisch) veröffentlicht, die darüber informiert, wie sich Beschäftigte bei einer Covid-19-Erkrankung am Arbeitsplatz verhalten müssen, falls der Arbeitgeber die erforderliche Pflichtmeldung versäumt hat.

Eine solche Covid-19-Erkrankung am Arbeitsplatz kann einen Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung darstellen. Lohnersatz-, Behandlungs- und Rehabilitationskosten sowie – wenn nötig – Kosten für Umschulungsmaßnahmen oder die Rente (bei Erwerbsminderung oder für die Hinterbliebenen) werden aber nur dann übernommen, wenn die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse die Erkrankung zuvor als Berufskrankheit bzw. Arbeitsunfall anerkannt haben. Den Weg dahin soll die Handlungshilfe ebnen.
„Viele migrantische Beschäftigte kennen ihre Rechte nicht und sind zu wenig über die Ansprüche als Versicherte informiert. Wenn die Infektion durch die Arbeit erfolgt ist und als Arbeitsunfall anerkannt wird, sind die Versorgungsleistungen durch die Unfallkasse besser als durch die gesetzlichen Krankenkassen“, betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Dagmar König.

Mit dem Ratgeberservice trage ver.di der wichtigen Bedeutung von Migrantinnen und Migranten in vielen Branchen und Wirtschaftszweigen Rechnung. „Ohne Migrant*innen funktioniert unsere Gesellschaft nicht, das zeigt auch die Corona-Krise. Unsere Kolleginnen und Kollegen müssen genauso wie alle anderen Beschäftigten vor Infektionen geschützt werden; bei Krankheitsausbrüchen brauchen sie entsprechende Unterstützung durch die Arbeitgeber und die zuständigen Stellen der Sozialversicherung“, unterstreicht König.

Die Handlungshilfe findet sich hier: https://arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de/ueber-uns/nachrichten/++co++a431c7b6-8bdd-11eb-8f99-001a4a160119

Quelle: ver.di – Neuer Ratgeber zu Covid-19: ver.di informiert migrantische Beschäftigte über ihre Rechte bei Erkrankung am Arbeitsplatz