Bundesarbeitsminister erklärt Tarifvertrag für Sicherheitsbeschäftigte an Flughäfen für allgemeinverbindlich

„Wir begrüßen, dass Teile des bundesweiten Tarifvertrages der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) mit dem Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen von Bundesarbeitsminister Heil als zwingende Arbeitsbedingungen nach dem Entsendegesetz verordnet wurden und ab 1. Juni 2021 in Kraft treten“, betont die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle. „Damit gibt es in Kürze in dieser Branche niemanden mehr, der oder die einen Stundenlohn erhält, der unter 12,90 Euro liegt. Der gesetzliche Mindestlohn war für die Gewerkschaften die unterste Grenze der Stundenlöhne und da wo es möglich ist, haben sie höhere Löhne durchgesetzt.“

Insofern hätten die Auseinandersetzungen für bessere Löhne in 2018/2019 das Tarifniveau für die Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen deutlich erhöht. Im nächsten Schritt plane ver.di, den Manteltarifvertrag zu modernisieren.

Die Luftverkehrswirtschaft ist durch die Pandemie schwer angeschlagen. Das trifft vor allem auch die Beschäftigten in den Luftsicherheitsunternehmen. In Anbetracht der niedrigen Passagierzahlen ist die weitere Verbesserung der Arbeitsbedingungen kein leichtes Unterfangen, da weiterhin zahlreiche Arbeitsplätze in diesem Tätigkeitsfeld bedroht und Personalabbau auch in der Fluggastkontrolle zu befürchten sind.

„Die Brücke durch die bestehenden Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld wird weiter benötigt. Gerade in den Unternehmen der Sicherheitskontrolle brauchen die Beschäftigten weiterhin die Regelung, bis zu 87 Prozent ihrer letzten Einkommen zu erhalten. Sonst werden viele von ihnen in andere Arbeitsplätze wechseln“, so Behle zur Situation in der Branche. „Gleichzeitig brauchen die Flughäfen, wenn die Menschen wieder reisen können, ausgebildete Sicherheitskräfte, um die Flugsicherheit zu erhalten. Deshalb muss die bestehende Sonderregelung für das Kurzarbeitergeld auch für das Jahr 2022 für die Branchen, in denen es nötig ist, verlängert werden. Das ist im Luftverkehr unzweifelhaft der Fall.“

 

Quelle: ver.di – Bundesarbeitsminister erlässt zwingende Arbeitsbedingungen für Sicherheitsbeschäftigte an Flughäfen zum 1. Juni 2021