Neues wirtschaftliches Managementmodell zur Flexibilisierung der Arbeits-und Lohnverhältnisse des landwirtschaftlichen Arbeiters in Kuba

Neue, vom Landwirtschaftsministerium ausgearbeitete Verordnungen werden es ermöglichen, dass jede natürliche Person, die eine wirtschaftliche Tätigkeit im Zusammenhang mit der Nahrungsmittelproduktion ausübt, als landwirtschaftlicher Erzeuger anerkannt wird, auch wenn sie nicht Eigentümer oder Nutznießer von Land ist.

Laut der Website dieser Branche kann man dies am Inhalt des neuen Wirtschaftsführungsmodells ersehen, das die Arbeits- und Lohnverhältnisse der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte im Agrarsystem flexibler gestalten soll und daran, dass derzeit verschiedene gesetzliche Bestimmungen in Kraft gesetzt werden, die verschiedene Personen anerkennen, die an der landwirtschaftlichen Produktion beteiligt sind und ihre Arbeit unter ähnlichen Bedingungen wie nichtstaatliche Akteure verrichten.

Als Beispiel werden die Imker angeführt, die seit Urzeiten die Wanderimkerei (Umzug der Bienenstöcke von einem Gebiet in ein anderes) praktizieren, um einen Prozess der Honigproduktion zu betreiben, für den es nicht unbedingt erforderlich ist, Land zu besitzen oder einen Nießbrauchvertrag abzuschließen.

Aus dem Inhalt der Website geht ebenfalls hervor, dass es andere Erzeuger gibt, die direkt mit der Lebensmittelproduktion verbunden sind und in den geltenden Verordnungen nicht die für die ordnungsgemäße Entwicklung ihrer Arbeit erforderliche rechtliche Anerkennung finden.

Es wird festgelegt, dass die Fälle des landwirtschaftlichen Betriebsleiters und des kollektiven landwirtschaftlichen Betriebsleiters als Beschäftigungsformen anerkannt werden, um einigen der bestehenden Probleme in diesem Bereich entgegenzuwirken.

Erstere sind vor allem in den Produktionszentren und während der Erntezeiten anzutreffen, wenn sie diese Funktion im Auftrag der Erzeuger ausüben, ohne die entsprechenden Steuern zu zahlen oder zur Sozialversicherung beizutragen.

Ebenso wird dort darauf hingewiesen, dass das Regelungspaket zur Umsetzung dieses neuen Verwaltungsmodells, das derzeit ausgearbeitet wird, auch die Erfahrungen mit der Anbindung von Landnutzungsberechtigten an staatliche Unternehmen und landwirtschaftliche Genossenschaften sowie die Notwendigkeit anerkennt, die allgemeinen Linien und Leitlinien zu erweitern und festzulegen, die bei den Verfahren zur Anbindung von Landnutzungsberechtigten an die dazu berechtigten Wirtschaftssubjekte zu beachten sind.

Es wird auch daran erinnert, dass die Verfügbarkeit von Arbeitskräften für die Entwicklung der landwirtschaftlichen Programme nach wie vor eine der größten Herausforderungen darstellt, und dass das Landwirtschaftsministerium aus rechtlicher Sicht dazu beitragen will, ein günstiges Umfeld für die Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion zu schaffen.

Quelle: Granma – Neues wirtschaftliches Managementmodell zur Flexibilisierung der Arbeits-und Lohnverhältnisse des landwirtschaftlichen Arbeiters in Kuba