Legalisierung »light«

ZLV Zeitung vum Letzeburger Vollek
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Am Freitagmorgen waren nicht weniger als fünf Minister zugegen, um rund 27 neue Maßnahmen vorzustellen, welche bereits vom Regierungsrat angenommen wurden, teilweise jedoch noch durchs Parlament müssen. Darunter auch solche, die Polizei und die Cannabis-Legalisierung betreffend. Der Gesetzesentwurf soll im kommenden Jahr vorliegen.

So soll die Polizei neben dem Recht, »Platzverweise« aussprechen zu können, künftig auch mit Bodycams ausgestattet werden. Bei letzterer Maßnahme muß im Anschluß von Vorfällen allerdings allen beteiligten Parteien uneingeschränkter Zugang zum erstellten Videomaterial gewährt werden, ansonsten dies nur eine einseitige Überwachungsmaßnahme ist. Wir wissen aus anderen Ländern, daß Bodycams nicht nur zur Sicherheit, sondern auch zur Zurückhaltung bei physisch besonders eifrigen Beamten und somit auch zum Schutz an einer brenzligen Situation beteiligter Zivilisten dienen können.

Eine Ankündigung, die bereits am selben Tag in der internationalen Presse größere Schlagzeilen machte, war jene, den Anbau und Besitz von Cannabis für Personen über 18 Jahren zu erlauben. So sollen künftig bis zu vier Cannabispflanzen pro Haushalt erlaubt sein. Deren Standort darf innerhalb der eigenen vier Wände, auf dem eigenen Balkon oder im Garten sein. Das Rauchen in der Öffentlichkeit  bleibe aber weiter verboten, hieß es.

Weitere Pläne in Richtung Legalisierung seien der Pandemie und internationalen Verhältnissen zum Opfer gefallen. Dennoch dürfte dieser Umstand und die neue Erlaubnis, daß ein persönliches Mitführen von Cannabis von bis zu 3 Gramm in der Öffentlichkeit nicht mehr als Straftat, sondern lediglich noch als Fehlverhalten ohne Strafregistereintrag behandelt wird, vieles bewegen.

Mit dieser Entscheidung gesellt sich Luxemburg zu Kanada, Uruguay und einigen US-Bundesstaaten, die sich allesamt über eine UNO-Konvention hinwegsetzen, welche verlangt, daß Cannabis ausschließlich in die Hände von Fachleuten und dies nur zu medizinischen und Forschungszwecken gehöre. Dabei spricht für eine Legalisierung, auch wenn es nur eine »Light«-Version ist, da die drei Gramm noch immer konfisziert werden und eine Geldstrafe entrichtet werden muß, daß dem illegalen Verkehr ein Stück weit das Wasser abgegraben werden kann.

Auch dürfte der Heimanbau dafür sorgen, daß die Gefahr von schlechter Qualität beim illegalen Erwerb von »Straßencannabis« gemindert wird. Nicht selten wird diesem Heroin beigemischt, was schnell zu einer entsprechenden Abhängigkeit führen kann. Auch Sand, Zucker oder einfache Gewürze werden oft zum Strecken des illegal verkauften Stoffs benutzt.

Die fortschreitende Entkriminalisierung dürfte außerdem dafür sorgen, daß Polizei und Justiz sich den unverhältnismäßigen Aufwand im Zusammenhang mit Eigenbedarfsmengen von Cannabis irgendwann sparen und sich wichtigeren Dingen widmen können. Eine kommende vollständige Legalisierung könnte auch neue Jobs und Steuereinnahmen generieren.

Immerhin waren in der Ankündigung vom Freitag erste Schritte in die richtige Richtung, auch wenn das Regierungsprogramm aus dem Jahr 2018 wesentlich offensiver klang. Was weiter aus dem Thema wird, bleibt also zu beobachten, darunter auch, wie die sich bei unseren Nachbarn in Deutschland neu formierende Regierung des Themas annehmen wird.

Quelle: Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek – Legalisierung »light«