Tarifabschluss im NRW-Einzelhandel: 3 Prozent ab September 2021 und 1,7 Prozent ab Mai 2022

Am heutigen Freitag (8.10.) konnte in siebter Verhandlungsrunde der entscheidende Durchbruch im seit Mai andauernden Tarifkonflikt im NRW-Einzelhandel erreicht werden. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Handelsverband NRW einigten sich auf einen Tarifabschluss für die rund 502.000 sozialversicherungspflichtig und 197.000 geringfügig Beschäftigten. „Es ist der Erfolg der Aktiven und Streikenden aus den Betrieben, dass wir diesen langandauernden Tarifkonflikt im Einzelhandel nun endlich beenden konnten. Sie haben sich diesen Abschluss mit Mut und Ausdauer erkämpft und sind unbeeindruckt von Vorweganhebungen und anderen Spaltungsversuchen der Arbeitgeber geblieben“, erklärt ver.di-Verhandlungsführerin Silke Zimmer.

Die Löhne und Gehälter für die Beschäftigten, die bis zur Gehaltsgruppe Verkäuferin im letzten Berufsjahr (2.704 Euro in Vollzeit) eingruppiert sind, steigen rückwirkend zum 1. September 2021 um 3 Prozent. Für alle Beschäftigten in höheren Entgeltgruppen gibt es einen Festbetrag in Höhe von 81,12 Euro. Ab dem 1. Mai 2022 erhalten alle Beschäftigten des Einzelhandels weitere 1,7 Prozent. Die Ausbildungsvergütungen steigen jeweils zum 1. September in diesem und im darauffolgenden Jahr um 30 Euro. Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten.

Besonders wichtig ist aus Sicht von ver.di außerdem der Wegfall der von der Arbeitgeberseite gewünschten Branchendifferenzierung im Tarifvertrag. „Der erkämpfte Abschluss gilt für alle Beschäftigten des Einzelhandels, unabhängig davon, wo sie arbeiten. Erneut konnten wir eine überproportionale Erhöhung für die unteren Entgeltgruppen erreichen. Das ist ein großer Erfolg“, so Zimmer weiter.

Auf eine gemeinsame Beantragung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung für die Tarifverträge im Einzelhandel konnte man sich nicht verständigen. Um weiterer Wettbewerbsverzerrung durch anhaltende Tarifflucht, prekärer Entlohnung und einem Wettbewerb zu Lasten der Beschäftigten entgegen zu wirken, wird die Forderung nach einer Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge aber weiter von zentraler Bedeutung bleiben.

Quelle: ver.di NRW – Tarifabschluss im NRW-Einzelhandel: 3 Prozent ab September 2021 und 1,7 Prozent ab Mai 2022