Koalitionsvertrag bei Arbeitsrecht ungenügend

Der Koalitionsvertrag enttäuscht aus Sicht von Arbeitsrechtsexperten. “Ich war verwundert darüber, was alles fehlt”, sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Nils Kummert angesichts der Unterzeichnung des Koalitionsvertrags gegenüber “nd.derTag” (Mittwochausgabe). “Ich hatte eigentlich gedacht, dass im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP mehr von dem verwirklicht wird, was die Sozialdemokraten – angeschoben von den Gewerkschaften – im Wahlkampf alles versprochen hatten und was im SPD-Programm steht.”

So vermisst Kummert die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung bei Arbeitsverträgen. “Das betrifft Hunderttausende von Beschäftigten. Das war schon ein Thema in der Großen Koalition”, so Kummert im Interview. Diese nichtgemachte Hausaufgabe müsse die Ampel-Koalition eigentlich angehen. Auch vermisst der Jurist die Erweiterung des Mitbestimmungsrechts von Betriebsräten bei den Themen Weiterbildung, Personalbemessung und Klimaschutz. Dies seien wichtige gewerkschaftliche Forderungen, die SPD und Grüne im Wahlkampf immer wieder aufgegriffen haben. “Dass die beiden Parteien das nicht gegenüber der FDP durchgesetzt haben ist auch sehr enttäuschend und mit Blick auf die Grünen beim Thema Klimaschutz auch sehr verwunderlich.”

Positiv hingegen wertet Kummert, dass das sogenannte Union Busting künftig ein Offizialdelikt sein soll: “Es ist tatsächlich ein Fortschritt, dass Staatsanwaltschaften künftig automatisch ermitteln müssen, wenn es einen hinreichenden Anfangsverdacht auf eine kriminelle Störung von Betriebsratsaktivitäten oder der Wahl eines Betriebsrats gibt und die Betriebsräte und Gewerkschaften das nicht erst zur Anzeige bringen müssen.”

Quelle: nd.DerTag / nd.DieWoche (ehemals Neues Deutschland) – “nd.DerTag”: Experten kritisieren Koalitionsvertrag bei Arbeitsrecht als ungenügend