Quarantäne-Aus: Haftung durch Unternehmen bei Ansteckung wahrscheinlich

Die türkis-grüne Regierung beweist seit Beginn der Pandemie, dass ihre Politik den Interessen des Kapitals dient. Während Medizinerinnen und Mediziner einem Ende der Quarantäne vielfach kritisch gegenüberstanden und stehen, wurde am Dienstagnachmittag auf die Rufe der Wirtschaft hin das Ende eben dieser verkündet. Selbstverständlich wurde dieser Schritt nicht mit wirtschaftlichen Interessen begründet, sondern mit der psychischen Belastung, welche eben ein wirkliches Problem darstellt.

Nachdem verkündet wurde, dass in der neuen Phase der Pandemie jene Personen, die sich nicht krank fühlen, auch nach einem positiven CoV-Test das Haus verlassen können und lediglich Verkehrsbeschränkungen unterworfen sind – was bedeutet, dass FFP2-Maske getragen werden muss, außer man ist im Freien und es sind in zwei Metern Abstand keine anderen Personen unterwegs – meldeten sich nun einige Arbeitsrechtlerinnen und ‑rechtler zu Wort. Denn die neue Verordnung ermöglicht eben auch, dass Infizierte zur Arbeit gehen können. Johanna Naderhirn vom Institut für Arbeits- und Sozialrecht an der Johannes Kepler Uni äußert dem ORF gegenüber, dass Betriebe sich angreifbar machen, wenn sie Infizierte arbeiten lassen, weiter heißt es, sie halte es für ziemlich risikoreich. Denn wenngleich es vorgeschrieben sei, dass Kolleginnen und Kollegen, wenn sie infiziert arbeiten gehen möchten, durchgängig Maske tragen müssen, sei das Risiko einer Ansteckung im Betrieb eben dennoch gegeben. Im Falle einer Ansteckung könnte dies somit zu Schadensersatzforderungen führen.

Die Wiener Arbeitsrechtsexpertin Katharina Körber-Risak äußert sich dem ORF gegenüber ebenfalls skeptisch und hält fest: „Jeder vernünftige Arbeitgeber lässt Covid-Positive daheim.“ Sie spricht neben potenziellen Schadenersatzforderungen auch von Schmerzengeld, falls es in Betriebsstätten zu CoV-Fällen käme.

33 Prozent der Kolleginnen und Kollegen gingen 2017 zeitweise auch im kranken Zustand, in Krisenzeiten ist der Anteil in der Regel sogar höher. Die Anrufung von Rauch und Konsorten, dass wer krank sei, also auch zu Hause bleiben solle, ist offenkundig nichts weiter als warme Luft.

Wenn es wirklich um die psychische Gesundheit ginge, wäre aus einer epidemiologischen Perspektive gegen Aktivitäten im Freien, wie Spaziergänge oder ähnliches als Lockerungen der Quarantäne sicherlich nichts einzuwenden. Die Möglichkeit zu arbeiten oder anderes mehr dienen jedoch primär kapitalistischen Interessen und nicht denen des Volkes – und somit ist es wichtig zu wissen, dass man ggf. bei Klage wenigstens das Recht potenziell auf seiner Seite hat. Es bleibt nur zu hoffen, dass ÖGB und AK diesen Weg auch unterstützen.

Was das ganze für Schulen und andere öffentliche Institutionen bedeutet, ist noch unklar. Müssen Lehrpersonen nun sicherstellen, dass positiv Getestete Masken tragen oder wer trägt hier die Verantwortung? Wahrscheinlich macht man sich zu diesem Thema erst Gedanken, wenn das Kind wieder in den Brunnen gefallen ist, obwohl es doch vermeintlich um die Kinder gehen würde.

Quelle: ORF/ORF/Universität Klagenfurt

 

Quelle: Zeitung der Arbeit