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Reform der Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft überfällig – Handlungsbedarf bleibt hoch

Übernommen von DGB Pressemitteilungen:

Das Bundeskabinett hat heute die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) beschlossen. Dazu sagte Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, in Berlin:

„Arbeit in der Wissenschaft ist immer noch von Befristung und fehlender Transparenz über Karriereperspektiven geprägt. Hochschulen und Forschungseinrichtungen nutzen das ihnen gesetzlich gewährte Sonderrecht zur Befristung in zu hohem Maß – für kurze Vertragslaufzeiten und sogenannte Kettenbefristungen, also die nahtlose Aneinanderreihung mehrerer befristeter Verträge. Der Gesetzentwurf sollte daher unbedingt im Bundestag nachgebessert werden.

Die Einführung einer Mindestvertragslaufzeit für Erstverträge von Promovierenden ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings sind die geplanten drei Jahre zu kurz: Da die durchschnittliche Promotionsdauer bei über fünf Jahren liegt, wäre eine Laufzeit von sechs Jahren angemessen. Keinesfalls sollte der Erstvertrag über weniger als vier Jahre geschlossen werden. 

Ausgerechnet die Aspekte, die in den letzten Jahren besonders in der Kritik standen, werden in dem Entwurf nicht angegangen: Die sogenannte Tarifsperre soll demnach bestehen bleiben – dabei verhindert sie, dass Gewerkschaften und Arbeitgeber eigene, auf die Wissenschaft zugeschnittene Regelungen aushandeln können. Und wer seine Doktorarbeit abgeschlossen hat und weiter in der Wissenschaft arbeitet, hat auch künftig keinen Anspruch auf eine unbefristete Stelle. Dabei wäre genau das ein zentrales Signal für verlässliche wissenschaftliche Karrierewege.

Die Tarifsperre muss unbedingt gestrichen und im Gesetz klar geregelt werden, dass befristete Beschäftigung auf dieser Grundlage nur noch für die Promotionsphase zulässig ist. Gelingt das nicht, sollte die Bundesregierung konsequent sein und das Wissenschaftszeitvertragsgesetz insgesamt abschaffen. Anderenfalls ist absehbar, dass auch diese zweite Novelle ihre Ziele verfehlt.“

Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund

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