Übernommen von Pro Asyl:
Im Oktober 2020 wurden vier junge Geflüchtete von maskierten und bewaffneten Männern gefoltert und gewaltsam nach Bosnien und Herzegowina zurückgedrängt. Die bisherigen juristischen Schritte haben bislang zu keiner Aufklärung geführt. Heute reichen drei der Betroffenen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde gegen Kroatien ein. Sie leben mittlerweile in Deutschland und haben hier Schutz gefunden.
Unterstützt werden sie von PRO ASYL, dem kroatischen Centre for Peace Studies, dem Dutch Council for Refugees und dem European Center for Constitutional and Human Rights.
„Pushbacks, Misshandlungen und Folter sind schwere Menschenrechtsverletzungen. Es ist skandalös, dass in Kroatien trotz der erdrückenden Beweislage auch nach sechs Jahren noch keine Anklage erhoben wurde. Den drei Opfern des Gewaltexzesses bleibt nur noch der Weg nach Straßburg, um Gerechtigkeit zu erfahren“, sagt Karl Kopp, Geschäftsführer von PRO ASYL.
Andrea Jelovčić vom kroatischen Centre for Peace Studies erklärt: „Seit Jahren prangern zahlreiche nationale und internationale Organisationen, Institutionen und Journalistinnen rechtswidrige Pushbacks von Geflüchteten und anderen Migrantinnen durch Kroatien an. Doch bis heute wurde niemand dafür zur Rechenschaft gezogen. Es ist an der Zeit, diesen Praktiken ein Ende zu setzen, den Betroffenen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen und ihnen ihre Würde zurückzugeben.“
Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Mit ihrer heutigen Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg fordern drei der Betroffenen eine wirksame Aufklärung der schweren Misshandlungen. Sie wollen, dass die Verantwortlichen ermittelt und strafrechtlich verfolgt werden. Die Gewalt gegen Schutzsuchende in Kroatien darf nicht länger folgenlos bleiben.
Pushbacks in Kroatien sind bitterer Alltag
Dieser Fall ist kein Einzelfall: Gewaltsame Pushbacks gehören an der kroatischen EU-Außengrenze zum Alltag und betreffen auch Geflüchtete, die sich bereits weit im Landesinneren befinden. Zu strafrechtlichen Ermittlungen und Anklagen kommt es nur selten, die Verantwortlichen müssen keine Konsequenzen befürchten.
Nach Angaben des Centre for Peace Studies (dokumentiert hier) kam es in den vergangenen Jahren trotz mindestens 18 Strafanzeigen wegen Pushbacks und/oder Gewalt gegen Geflüchtete zu keiner Anklageerhebung.
Der Fall: Gewaltexzess und rechtswidrige Zurückweisung
Im Oktober 2020 nahm die kroatische Polizei fünf junge Geflüchtete aus Afghanistan fest. Vier von ihnen wurden anschließend vor einem Gericht in Karlovac als Zeugen gegen den fünften vernommen, dem vorgeworfen wurde, die Gruppe geschleust zu haben. Die vier Zeugen wiesen diesen Vorwurf zurück und entlasteten ihren Begleiter.
Noch am Tag der Vernehmung, am 14. Oktober 2020, brachten kroatische Beamte die vier Männer in einem Polizeifahrzeug an die Grenze zu Bosnien und Herzegowina. Nach Angaben der Betroffenen übergaben die Beamten sie dort einer Gruppe maskierter und bewaffneter Personen in schwarzen Uniformen. Diese hätten die vier Geflüchteten gefoltert, gedemütigt und sexuell missbraucht. Anschließend hätten die Täter sie nachts verletzt und nahezu unbekleidet über die Grenze nach Bosnien und Herzegowina gezwungen.
Unmittelbar nach diesem gewaltsamen Pushback dokumentierten Mitarbeitende des Danish Refugee Council die Aussagen der vier jungen Männer. Ein hinzugezogener Arzt stellte zahlreiche Verletzungen fest, die zu ihren Schilderungen passten.
Bis heute keine Anklage
Im Dezember 2020 erstattete das kroatische Centre for Peace Studies mit Unterstützung aus dem Rechtshilfefonds von PRO ASYL und dem Dutch Council for Refugees Strafanzeige bei der kroatischen Staatsanwaltschaft. Die Anzeige umfasste unter anderem die Vorwürfe des Amtsmissbrauchs, der Begehung einer Straftat im Rahmen einer kriminellen Vereinigung, der Folter und anderer Misshandlungen einschließlich Vergewaltigung sowie der rechtswidrigen Freiheitsberaubung und des Raubes.
Im April 2023 reichten die Betroffenen wegen unzureichender Ermittlungen Beschwerde beim kroatischen Verfassungsgericht ein. Bis heute hat die Staatsanwaltschaft keine Anklage erhoben. Sechs Jahre nach dem Vorfall hat also noch keine wirksame Aufarbeitung begonnen.
Weitere Informationen zu dem Fall sowie Statements der drei Kläger finden Sie hier.
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Quelle: Pro Asyl

