Niedersächsischer Landtag spricht sich gegen Berufsverbote aus

Betroffen vom Berufsverbot - seit vielen Jahren fordern sie ihre Rehabilitierung: Rolf Günther, Cornelia Booß-Ziegling, Rolf Schön, Jürgen Reuter, Matthias Wietzer (v.l.n.r.) Foto: Dr. Michael HüserDer niedersächsische Landtag hat sich am Donnerstag mit der Stimmenmehrheit von SPD und GRÜNEN von der Berufsverbotepolitik vorangegangener Landesregierungen in den 1970er und 1980er Jahren distanziert. In einem Entschießungsantrag wird das damalige Vorgehen ausdrücklich bedauert. Damals sei Unrecht geschehen, den diskriminierten Betroffenen wird »Respekt und Anerkennung« ausgesprochen.

Mit Unterstützung von Betroffenen, Gewerkschaften und Initiativen soll nun ein(e) Beauftragte(r) mit wissenschaftlicher Begleitung die Schicksale aufarbeiten. Die Ergebnisse dieser Aufarbeitung sollen veröffentlicht und für die Politische Bildung des Landes genutzt werden. Hinsichtlich der Kosten hat die Landesregierung ihre Unterstützung zugesagt.

In der Debatte wurde der Versuch von CDU und FDP, das Land Niedersachsen in die aufgeheizte politische Atmosphäre der 70er Jahre zu drängen, zurückgewiesen. Im Namen ihrer Landtagsfraktionen bekundeten Bernd Lynack (SPD) und Meta Janssen-Kucz (GRÜNE) gegenüber den Betroffenen ihr ausdrückliches Bedauern und baten um Entschuldigung. Diese zeigten sich zufrieden. Cornelia Booß-Ziegling, seit 1975 Opfer des Berufsverbots, sagte: »Der Beschluss bedeutet eine tiefe Befriedigung für die Betroffenen und eine erste Maßnahme zu ihrer vollständigen Rehabilitierung. Es ist ein großer Schritt für die Betroffenen und ein kleiner Sieg für den Rechtsstaat.« Ihr Leidensgefährte Matthias Wietzer ergänzte: »Ich hoffe, dass dieser Beschluss des Landtages den Weg in weitere Landesparlamente findet. Längst überfällig ist auch eine entsprechende Initiative des Bundestages, zumal die Bundesebene für Berufsverbote im Öffentlichen Dienst, bei Post und Bahn Verantwortung trägt. Auch dort wäre eine Entschuldigung und in begründeten Fällen auch eine Entschädigung erforderlich.«