Betriebsrätestärkungsgesetz: Vorlage nicht abschwächen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt den Entwurf für das Betriebsrätestärkungsgesetz und warnt vor einer Abschwächung der geplanten Regelungen: „Der Entwurf enthält zumindest einige wichtige Schritte zur Verbesserung der Mitbestimmung – wenn er tatsächlich die Arbeit von Betriebsräten stärken soll, darf er allerdings im jetzt beginnenden Gesetzgebungsverfahren nicht verwässert werden“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Am heutigen Dienstag geht der Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung und wird den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt.

Besonders wichtig sei der erweiterte Schutz bei der Einleitung von Betriebsratswahlen. „Wir erleben immer wieder, wie Arbeitgeber Druck auf Beschäftigte und Wahlvorstände ausüben, sie bedrohen oder gar kündigen, wenn sie von ihrem gesetzlich verbrieften Recht auf Gründung eines Betriebsrats Gebrauch machen wollen. Diesem illegitimen und antidemokratischen Treiben muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden“, betonte Werneke.

Wichtig sei auch die im Entwurf angekündigte Stärkung der Betriebsräte bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit. „Wir brauchen beim mobilen Arbeiten ein starkes Mitbestimmungsrecht der Betriebs- und Personalräte, die sicherstellen, dass die Beschäftigten vor willkürlichen Maßnahmen des Arbeitgebers geschützt werden“, sagte Werneke weiter.

Quelle: ver.di – Betriebsrätestärkungsgesetz: Mitbestimmung wird entscheidend verbessert – Vorlage nicht abschwächen