Assange: Britisches Gericht lehnt Auslieferung ab

Erfolg für Wikileaks-Gründer Julian Assange: Ein Gericht in London hat heute die Auslieferung des Enthüllungsjournalisten an die USA abgelehnt. Richterin Vanessa Baraitser akzeptierte den Einwand von Assanges Verteidigung, dass die in den Vereinigten Staaten zu erwartenden Haftbedingungen wie Isolationshaft und Administrative Sonderbehandlung sowie extreme Restriktionen den Australier in den Selbstmord treiben könnten. Deshalb sei die von den US-Behörden beantragte Überstellung von Assange unrechtmäßig und er müsse auf freien Fuß gesetzt werden. Washington hat bereits Berufung gegen das Urteil angekündigt.

Die Entscheidung der Richterin wurde von Assanges Unterstützung mit Jubel aufgenommen. Sie hatten mit einem anderen Urteil gerechnet, denn Baraitser hatte im Vorfeld der Verkündung ihrer Entscheidung zahlreichen Journalisten, Abgeordneten und Unterstützern Assanges den Zutritt zum Gerichtssaal verweigert. Während der Verhandlung hatte sie zudem nahezu jede Erklärung der Anklagebehörde gebilligt und somit auch eine Argumentation unterstützt, die nach Ansicht der Verteidigung die Pressefreiheit gefährdet.

So habe das britische Auslieferungsgesetz Vorrang gegenüber dem zwischen London und Washington geschlossenen Auslieferungsabkommen, obwohl letzteres eine Überstellung bei Anklagen aufgrund politischer Gründe ausschließt. Zudem habe Assange nicht als Journalist gehandelt, als er den damaligen US-Soldaten Bradley Manning – die inzwischen Chelsea Manning heißt – dabei unterstützt hatte, ein Passwort zu knacken und sie zur Weiterleitung weiterer Geheimdokumente animiert habe. Manning hatte Wikileaks Belege für US-Kriegsverbrechen im Irak zugespielt, deren Veröffentlichung hatte einen weltweiten Skandal ausgelöst. Trotzdem ist kein einziger der Kriegsverbrecher in den USA belangt worden, während Manning jahrelang im Gefängnis saß und Assange de facto lebenslange Haft droht.

Letztlich rettete Assange, dass Richterin Baraitser ein Gutachten akzeptierte, wonach der Inhaftierte an einer depressiven Störung leide und angesichts der ihn erwartenden Haftbedingungen alles daransetzen würde, seinem Leben ein Ende zu setzen. Alle Experten seien sich einig, dass etwa die Isolationshaft und weitere Einschränkungen die geistige Gesundheit Assanges beeinträchtigen würden. Dieser habe zudem sowohl die intellektuellen Fähigkeiten als auch die Entschlossenheit, seine Selbstmordabsichten umzusetzen. Deshalb sei eine Auslieferung unrechtmäßig.

Die US-Administration hat beantragt, Assange bis zur Entscheidung einer höheren Instanz weiter in Haft zu halten, während die Verteidigung seine sofortige Entlassung gegen Kaution verlangt. Baraitser kündigte an, über diese Frage am Mittwoch entscheiden zu wollen.

Quelle: Don’t Extradite Assange / RedGlobe