ver.di NRW fordert 4,5 Prozent plus 45 Euro im Einzelhandel

Die ver.di-Tarifkommission hat am heutigen Dienstag (9.3.) ihre Tarifforderungen für den nordrhein-westfälischen Einzelhandel beschlossen. Gefordert wird eine Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen um 4,5 Prozent plus 45 Euro im Monat. Die Laufzeit des Tarifvertrages soll 12 Monate betragen. Darüber hinaus fordert die Gewerkschaft ein rentenfestes Mindestentgelt von 12,50 Euro pro Stunde.

Die Umsätze im Einzelhandel in NRW sind trotz der Pandemie im vergangenen Jahr real um 4,0 Prozent gestiegen. Die Branche hat damit im elften Jahr in Folge ein Umsatzwachstum zu verzeichnen. „Dieses Umsatzplus ist keineswegs ausschließlich auf den Versand- und Internethandel zurückzuführen“, erklärte Silke Zimmer, ver.di-Verhandlungsführerin für den Einzelhandel in NRW. Auch der Umsatz im stationären Einzelhandel ist im vergangenen Jahr preisbereinigt um 2,5 Prozent gestiegen. „Viele Kolleginnen und Kollegen meistern die Krise seit einem Jahr an vorderster Front. Das gilt auch für die Kolleginnen und Kollegen, die aufgrund des Lockdowns zeitweise in Kurzarbeit waren. Auch sie haben den Laden am Laufen gehalten. Allen gemeinsam sind diese Zahlen zu verdanken.“

Zudem richtet ver.di erneut die Forderung an die Arbeitgeberseite, gemeinsam die Tarifverträge des Einzelhandels für allgemeinverbindlich erklären zu lassen. So soll gegen Lohndumping in der Branche vorgegangen werden. „Tarifflucht und ein gnadenloser Verdrängungswettbewerb auf dem Rücken der Kolleginnen und Kollegen sind leider nach wie vor ein großes Problem für die Beschäftigten im Einzelhandel. Dem muss mit der Allgemeinverbindlichkeit (AVE) ein Riegel vorgeschoben werden“, so Zimmer weiter. „Wer ein Leben lang hart arbeitet, muss eine Rente über dem Grundsicherungsniveau erhalten. Eine solche Rente bekommt aber nur, wer über 45 Jahre ein monatliches Entgelt von mindestens 2.100 Euro bezieht. Deshalb ist ein Mindestentgelt von 12,50 Euro der erste Schritt zu diesem Ziel und ein klares Signal gegen Altersarmut.“

Für tarifgebundene Krisenunternehmen/-betriebe will ver.di durch differenzierte Unternehmenstarifverträge Lösungen zur Zukunfts- und Beschäftigungssicherung erreichen.

Der Tarifvertrag über Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen sowie der Tarifvertrag Warenverräumung für die rund 513.000 sozialversicherungspflichtig und die rund 212.000 geringfügig Beschäftigten im Einzelhandel NRW wurde bereits im Januar zum 30. April 2021 gekündigt.

Quelle: ver.di NRW – Wertschätzung auch beim Einkommen: ver.di fordert 4,5 Prozent plus 45 Euro