Versuch der fristlosen Kündigung einer Betriebsrätin durch ATOS Klinik unwirksam!

Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat heute dem Kündigungsversuch der ATOS Klinik gegen eine Betriebsrätin einen Riegel vorgeschoben und die Kündigung auf indirektem Wege unwirksam gemacht. Die ATOS Klinik hatte versucht, mit einem Antrag an das Arbeitsgericht Hamburg die Zustimmung des Betriebsrates zur fristlosen Kündigung der Betriebsrätin und stellvertretenden Konzernbetriebsratsvorsitzenden Anja C. zu erwirken. Diesem Antrag hat das LAG nicht stattgegeben und somit die fristlose Kündigung verunmöglicht. Der vom Arbeitgeber angegebene Grund für die fristlose Kündigungsandrohung lautet auf Arbeitszeitbetrug. Die Beklagte und auch Zeugen versicherten, dass es sich vor allem um Betriebsratstätigkeiten gehandelt habe, die zum Teil in Anwesenheit von Arbeitgebervertretern stattgefunden haben.

Kathrin Restorff, ver.di HH Gewerkschaftssekretärin: „Das ist ein großartiger Erfolg. Wir sind erleichtert, dass das LAG dem Ansinnen der Arbeitgeberseite nicht Recht gegeben hat.“

„Wir fordern ATOS über das heutige Verfahren hinaus auf, den Antrag auf Kündigung sofort und bedingungslos zurück zu nehmen und die Rechte des gewählten Betriebsrates zu respektieren“, so Restorff.

Quelle: ver.di Hamburg – ATOS Klinik kann Betriebsrätin nach LAG-Entscheid nicht kündigen!