5. Dezember 2024

Tarifverträge für Sicherheitsdienstleistungen ab heute allgemeinverbindlich

Die grundlegenden Bedingungen und die Löhne des ver.di-Tarifvertrages gelten jetzt für alle Sicherheitsdienstleister in Hamburg. Der Manteltarifvertrag und der Tarifvertrag „Sicherheitsdienstleistungen in Hamburg“ sichern die Arbeitsbedingungen für über 5000 Beschäftigte in der Hansestadt. Von Urlaubsentgelt und Urlaubstagen, über die Berechnung von Krankengeld, bis hin zum Grundlohn und Zuschlägen gelten die Bedingungen jetzt auch für Beschäftigte, deren Arbeitgeber nicht dem Arbeitgeberverband BDSW angehören. Der Lohntarifvertrag, der die Voraussetzung für die heute erreichte Allgemeingültigkeit ist, wurde nach zähem Ringen am 29. März 2021 mit einer Steigerung von über 5% abgeschlossen.

„Dass wir Anfang des Jahres einen so guten Abschluss erreichen konnten, inmitten der Pandemie, das war nur den engagierten ver.di-Mitgliedern zu verdanken, die mit Fotopetitionen Druck in unsere virtuellen Tarifverhandlungen gebracht haben. Jetzt gelten dieser Lohnzuwachs und die Berechnungsgrundlagen für Urlaubs- und Krankengeld für alle Sicherheitsbeschäftigte. Das ist ein wichtiger Meilenstein, damit Arbeitgeber ihren Wettbewerb nicht auf dem Rücken der Beschäftigten austragen können,“ sagt Verhandlungsführerin Tanja Chawla, die heutige DGB Hamburg Vorsitzende.

Quelle: ver.di Hamburg – Tarifverträge für Sicherheitsdienstleistungen ab heute allgemeinverbindlich

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