EVG begrüßt Verlängerung von Pflege-Sonderregelungen und Kinderkrankengeld

Die EVG begrüßt die Verlängerung der Pflege-Akuthilfen und des Kinderkrankengeldes. „Familien, die einen Angehörigen pflegen oder Eltern, die Kinder zu Hause betreuen, stehen angesichts der vierten Corona-Welle vor herausfordernden Wochen. Sie leisten Enormes und brauchen weiter finanzielle Unterstützung und Planbarkeit”, so EVG-Vize Martin Burkert.

„Familien, die einen Angehörigen pflegen oder Eltern, die Kinder zu Hause betreuen, stehen angesichts der vierten Corona-Welle vor herausfordernden Wochen. Sie leisten Enormes und brauchen weiter finanzielle Unterstützung und Planbarkeit. Die EVG begrüßt daher die Verlängerung der Pflege-Akuthilfen und des Kinderkrankengeldes, die von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurden“, so Martin Burkert, stellvertretender Vorsitzender der EVG.

Konkret geht es um eine flexiblere Handhabung von Pflege- und Familienpflegezeit, die Freistellung für pflegende Angehörige bei einer akuten Pflegesituation und den Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld – für je bis zu 20 Arbeitstage. Diese Akuthilfen wurden nun bis zum 31. März 2022 verlängert. „Für pflegende Angehörige sind diese Regelungen sehr wichtig. Sie kommen so durch diese schwierige Zeit und können in einer Akutsituation die Pflege übernehmen oder organisieren“, so Burkert.

Beim Kinderkrankengeld gilt weiterhin, dass dieses auch bei pandemiebedingten Schließungen von Betreuungseinrichtungen und nicht mehr nur bei Krankheit des Kindes gezahlt wird. Außerdem bleibt es auch 2022 bei der erweiterten maximalen Anzahl von 20 Tagen pro Kind und Elternteil bzw. 40 Tagen bei Alleinerziehenden.

Quelle: EVG – Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft – EVG begrüßt Verlängerung von Pflege-Sonderregelungen und Kinderkrankengeld