Steigender Pflegemindestlohn löst Grundproblem in der Altenpflege nicht

Übernommen von ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft:

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sieht das Grundproblem in der Altenpflege auch durch die jetzt von der Pflegekommission empfohlenen beachtlichen Steigerungen des Pflegemindestlohnes nicht gelöst. “ver.di arbeitet in der Pflegemindestlohnkommission mit, um für die Beschäftigten so viel wie möglich raus zu holen. Die jetzt empfohlenen Steigerungen sind auch nicht gering, aber über einen Mindestlohn sind die Personalprobleme in der Altenpflege nicht zu lösen“, sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. Weder mache dieses Lohnniveau den Pflegeberuf attraktiv, noch werde dadurch das Abwandern von Pflegefachpersonen ins Krankenhaus gestoppt. „Der Mindestlohn sorgt ausschließlich dafür, eine jahrelang praktizierte Ausbeutung vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor allem bei kommerziellen Pflegekonzernen zu verhindern.“

Im Einzelnen sieht die Empfehlung der Pflegekommission folgende Regelungen vor: Für Pflegefachkräfte erhöht sich der Pflegemindestlohn von derzeit 15,00 Euro auf 17,10 Euro ab 1. September dieses Jahres, ab 1. Mai 2023 steigt er auf 17,65 Euro und ab 1. Dezember 2023 auf 18,25 Euro; das bedeutet bei einer 40-Stunden-Woche ein Grundentgelt von 3.174 Euro monatlich. Für Pflegekräfte mit ein- bzw. zweijähriger Ausbildung steigt der Mindestlohn von derzeit 12,50 Euro auf 14,60 Euro ab 1. September 2022 sowie auf 14,90 Euro ab 1. Mai 2023 und auf 15,25 Euro ab 1. Dezember 2023; damit kommen dann Beschäftigte bei einer 40-Stunden-Woche auf ein Monatsgrundentgelt von 2.652 Euro. Für Pflegekräfte ohne Ausbildung wird der Mindestlohn von derzeit 12,00 Euro auf 13,70 Euro ab 1. September 2022 angehoben, ab 1. Mai 2023 auf 13,90 Euro und ab 1. Dezember 2023 auf 14,15 Euro; das entspricht bei einer 40-Stunden-Woche einem Monatsgrundentgelt von rund 2.461 Euro. Zudem erhöht sich der Urlaubsanspruch für Pflegekräfte von derzeit 26 Tagen pro Jahr auf 27 Tage im Jahr 2022 und 29 Tage ab 2023 bei einer Fünftagewoche.

Trotz der Verbesserungen bleibt die Pflegekommission hinter den Regelungen des zwischen ver.di und dem Arbeitgeberverband BVAP ausgehandelten Tarifvertrags Altenpflege zurück, dessen Erstreckung auf die gesamte Pflegebranche vor fast genau vor einem Jahr von den Arbeitsrechtlichen Kommissionen von Caritas und Diakonie abgelehnt wurde. Bühler: „Damals wurde auch behauptet, der Tarifvertrag sei zu schlecht. Aber was jetzt auf dem Tisch liegt, zeigt, dass der Weg über den Tarifvertrag der bessere ist.“

„Für eine Bezahlung, die der großen Verantwortung und hohen körperlichen und psychischen Belastung gerecht wird, und anständige Arbeitsbedingungen braucht es umfassende Tarifverträge“, so Bühler weiter. Dafür seien die gewerkschaftliche Organisation und die Entschlossenheit der Beschäftigten entscheidend. Es brauche aber auch Arbeitgeber, die bereit seien, Tarifverträge abzuschließen. „So wie bisher, mit oft wochenlangen Arbeitskämpfen in einzelnen Einrichtungen, um Arbeitgeber überhaupt an den Verhandlungstisch zu zwingen, ist die Pflegebranche tarifpolitisch nicht zu ordnen.“

Um das Grundproblem an den Wurzeln zu packen, sei eine politische Kehrtwende notwendig, so Bühler. „Die Altenpflege ist zum Tummelplatz für internationale Konzerne und Finanzinvestoren geworden, die nur auf das schnelle Geld aus sind. Damit muss Schluss sein, Altenpflege ist Daseinsvorsorge und muss dem wirtschaftlichen Wettbewerb und kommerzieller Gewinnmaximierung entzogen werden.“

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ver.di: Steigender Pflegemindestlohn löst Grundproblem in der Altenpflege nicht