Eisenbahn Tarifvertrag (ETV): Löhne und Gehälter steigen um 4,5 Prozent

Im Tarifstreit um die Löhne und Gehälter für die etwa 6.000 Beschäftigten, die unter den Eisenbahntarifvertrag (ETV) fallen, haben sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Arbeitgeberverband Deutsche Eisenbahnen e.V. (AGVDE) am Dienstagabend in Fulda auf ein Tarifergebnis verständigt.

Die Löhne und Gehälter steigen demnach rückwirkend zum 1. April 2022 um 4,5 Prozent. Auszubildende erhalten monatlich 65 Euro mehr und ab 2023 einen zusätzlichen Urlaubstag. Zudem wurde eine Regelung zum Jobrad-Leasing vereinbart. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 12 Monate, bis März 2023.

„Mit dem Tarifergebnis ist eine spürbare und dauerhafte Entlastung für die Beschäftigten erreicht worden, die bitter nötig ist“, erklärt ver.di-Verhandlungsführer Volker Nüsse, der auch die kurze Laufzeit des Tarifvertrages begrüßt: „Niemand kann heute mit Bestimmtheit sagen, wie sich die Inflation und die wirtschaftliche Situation in den kommenden Monaten entwickelt. Mit der Laufzeit von einem Jahr können wir schon im kommenden Frühjahr auf die aktuellen Entwicklungen reagieren.“

Vorausgegangen waren der Einigung Warnstreiks in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Zuletzt beteiligen sich am Montag – dem Vortag der Verhandlung – über 1.000 Beschäftigte verschiedener Bahn- und Busunternehmen an dem Ausstand.

Für das Tarifergebnis besteht eine Widerrufsfrist bis zum 12. Mai 2022. Die ver.di-Tarifkommission hat das Ergebnis einstimmig angenommen.

Der ETV, „Tarifvertrag für die Bediensteten der nichtbundeseigenen Eisenbahnen und von Kraftverkehrsbetrieben“, regelt die Arbeitsbedingungen und Entgelte von etwa 6.000 Beschäftigten in rund 40 Betrieben in ganz Deutschland. Tarifparteien sind die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Arbeitgeberverband Deutsche Eisenbahnen e.V. (AGVDE). Die dem Tarifvertrag angeschlossenen Unternehmen erbringen mehrheitlich Dienstleistungen im ÖPNV auf der Straße und der Schiene oder sind im Schienengüterverkehr tätig. Auch Hafenbetriebe und Werkstätten finden sich in dem Tarifbereich. Gehalten werden die meisten Unternehmen von Trägern der öffentlichen Hand.

Quelle: ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft