2. Dezember 2024

Weiterer Entlastungstarifvertrag an der Uniklinik Frankfurt

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat am Universitätsklinikum Frankfurt Eckpunkte über einen weiteren Tarifvertrag für mehr Personal und Entlastung unterschrieben. „Die Beschäftigten der Uniklinik Frankfurt haben mit Warnstreiks und Aktionen erfolgreich Druck für einen Tarifvertrag gemacht, der ihnen wirksame Entlastung bringt“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Das ist ein weiterer Meilenstein der Tarifbewegung für mehr Personal und Entlastung im Krankenhaus.“ Bundesweit hat ver.di bislang an 23 Kliniken solche Vereinbarungen durchgesetzt. Derzeit wird auch am Uniklinikum Dresden über Entlastung verhandelt. Am kommerziell betriebenen Uniklinikum Gießen und Marburg bereiten sich Beschäftigte mit ihrer Gewerkschaft ver.di auf eine entsprechende Tarifbewegung vor.

Die für die rund 4.000 nicht-ärztlichen Beschäftigten der Frankfurter Uniklinik erzielten Eckpunkte schreiben unter anderem Schichtbesetzungen fest, die sich aus den Personalbemessungssystemen PPR 2.0 und PPP-RL ergeben. Die PPR 2.0 wurde von ver.di, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Deutschen Pflegerat für die Stationspflege in Akutkliniken entwickelt, ist aber noch nicht gesetzlich beschlossen. Die PPP-RL macht Personalvorgaben für psychiatrische Einrichtungen, die allerdings noch nicht vollständig gelten und deren Unterlaufen bislang keine Sanktionen nach sich zieht. Für Intensivstationen, Notaufnahmen, OPs und andere pflegerische Bereiche schreibt der Frankfurter Entlastungs-Tarifvertrag Personalschlüssel fest. Müssen Beschäftigte mehrfach in unterbesetzten Schichten oder anderweitig belastenden Situationen arbeiten, erhalten sie zusätzliche freie Tage als Belastungsausgleich. In nicht-pflegerischen Bereichen ist ein Personalaufbau von insgesamt 70 zusätzlichen Vollzeitstellen vorgesehen.

„Die Tarifvereinbarung ist ein klares Signal, dass die Beschäftigten der Krankenhäuser keine Ruhe geben, bis die Entlastung tatsächlich auf den Stationen angekommen ist“, betonte Bühler. „Das ist auch eine Botschaft an den Gesetzgeber. Der Bundestag muss nun rasch bedarfsgerechte Personalvorgaben für alle Krankenhäuser beschließen. Der bislang dazu vorliegende Gesetzentwurf lässt noch reichlich Luft nach oben.“ Die PPR 2.0 müsse im Gesetz verbindlich festgeschrieben werden. Auch den Intensivstationen müssten Personalvorgaben gemacht werden. Zudem dürfe die Personalbemessung in Krankenhäusern nicht, wie bislang vorgesehen, vom Veto des Bundesfinanzministers abhängig gemacht werden.

Quelle: ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Hessenver.di