Übernommen von DGB Pressemitteilungen:
Die Bundesregierung hat heute den Gesetzentwurf für eine Reform der Einkommenssteuer beschlossen. Der DGB teilt das grundsätzliche Ziel, die Beschäftigten zu entlasten, fordert dafür aber deutliche Nachbesserungen. Der stellvertretende DGB-Vorsitzende Stefan Körzell sagte am Mittwoch in Berlin:
“Der Gesetzentwurf zur Reform der Einkommensteuer ist zu kurz gesprungen. Die geplanten Entlastungen gleichen kaum die Inflation aus und werden die Kaufkraft der Beschäftigten insgesamt nicht nennenswert stärken. Eigentlich notwendige Impulse für Binnennachfrage und Wirtschaftswachstum sind dadurch nicht zu erwarten. Die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages und der Einkommensgrenzen bei der Steuerbegünstigung von Sonn- und Feiertagszuschlägen begrüßen wir ausdrücklich. Die geplante Erhöhung des Grundfreibetrags von aktuell 12.348 auf 12.900 Euro bleibt jedoch deutlich hinter dem Notwendigen zurück. Für eine spürbare Entlastung wäre eine Erhöhung auf 15.400 Euro angemessen. Zudem greift der Spitzensteuersatz weiterhin zu früh und belastet damit auch Beschäftigte, die nicht zu den Spitzenverdienenden gehören.
Der Gesetzentwurf verpasst die Chance auf mehr Steuergerechtigkeit: Eine im Koalitionsvertrag angekündigte Verringerung der Unterschiede zwischen der Entlastungswirkung der Kinderfreibeträge und dem Kindergeld fehlt vollständig. Dadurch dürfte die steuerliche Ungleichbehandlung von Familien weiter zunehmen. Würde allen Kindern stattdessen das gleiche Kindergeld ausgezahlt, wäre eine aufkommensneutrale Erhöhung des monatlichen Kindergelds um bis zu 41 Euro möglich.
Zudem kürzt die Bundesregierung auf der einen Seite die Bundeszuschüsse zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und verweigert der Bundesagentur für Arbeit finanzielle Unterstützung. Auf der anderen Seite reißt sie mit der in diesem Gesetzentwurf enthaltenen Ausweitung der Sozialversicherungsfreiheit ein weiteres Finanzloch in die Sozialkassen. Diese Entlastung werden die Beschäftigten dann mit weiteren Leistungskürzungen und höheren Beiträgen bezahlen.
Klar ist: Für eine gerechtere Verteilung und eine spürbare Entlastung der breiten Bevölkerung braucht es mehr Mut bei der Besteuerung von Mega-Reichen. Der geplante zusätzliche Reichensteuersatz reicht dafür bei Weitem nicht aus. Oberhalb der vorgesehenen Einkommensgrenzen gibt es nur wenige Steuerpflichtige – auch, weil Mega-Reiche häufig über Gestaltungsmöglichkeiten verfügen, ihre Einkommensteuerlast erheblich zu reduzieren. Der DGB fordert deshalb, neben sehr hohen Einkommen auch große Vermögen stärker zu besteuern: durch die Wiedereinführung einer Vermögensteuer, durch eine Vermögensabgabe sowie durch eine gerechtere Besteuerung von Erbschaften.”
Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund

