Übernommen von Unsere Zeit:
Am 14. Oktober bestätigte Faber & Faber, der britische Verlag der irischen Schriftstellerin Sally Rooney, dass er ihre Werke künftig in keiner Form mehr auf dem britischen Markt anbieten wird. Grund für diese Entscheidung ist das britische Anti-Terror-Gesetz: Rooney erklärte öffentlich, ihre Bucheinnahmen zur Unterstützung von „Palestine Action“ zu verwenden, einer Organisation, die Britannien als Terrororganisation eingestuft hat (siehe UZ vom 11. Juli 25). Würde der Verlag ihr weiterhin britische Verkaufserlöse überweisen, könnte dies eine Straftat darstellen.
„Palestine Action“ wurde 2020 gegründet und richtet sich mit direkten Aktionen gegen Einrichtungen des israelischen Rüstungsunternehmens Elbit Systems. Zu den Protestaktionen gehören das Eindringen in Gebäude, die Beschädigung von Ausrüstung und das Anbringen von Graffiti. Im Juni 2025 drangen Aktivisten auf den größten britischen Luftwaffenstützpunkt RAF Brize Norton ein und besprühten zwei Flugzeuge mit roter Farbe – ein Schaden von rund 7 Millionen Pfund entstand. Im Juli 2025 stufte die britische Regierung die Organisation als Terrororganisation ein, ihre Unterstützung kann mit bis zu 14 Jahren Haft bestraft werden. Der Fall der „Filton 4“ – vergleichbar mit dem der in Deutschland angeklagten „Ulm 5“ – sorgte in Britannien für großes öffentliches Aufsehen.Nach Angaben der Protestorganisation „Defend Our Juries“ wurden seit Inkrafttreten des Verbots über 3.700 Menschen wegen friedlicher Proteste festgenommen, viele davon allein deshalb, weil sie Schilder mit der Aufschrift „I support Palestine Action“ hochhielten.
Im Februar 2026 erklärte der High Court von England und Wales das Verbot für rechtswidrig. Zur Begründung hieß es, es stelle einen „unverhältnismäßigen“ Eingriff in Artikel 10 (Meinungsfreiheit) und Artikel 11 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention dar; zudem könne die große Mehrheit der Handlungen mit dem allgemeinen Strafrecht geahndet werden. Der UN-Sonderberichterstatter für Terrorismus und Menschenrechte, Ben Saul, begrüßte das Urteil und erklärte: „Organisationen dürfen niemals allein wegen der Ausübung geschützter Meinungsäußerung oder legitimer Menschenrechtsaktivitäten als Terrororganisationen eingestuft werden.“ Im Juni 2026 hob das Berufungsgericht die Entscheidung des High Court jedoch mit Mehrheit auf und bestätigte die Rechtmäßigkeit des Verbots. Der Fall wird am 4. und 5. November den britischen Supreme Court erreichen.
Im August vergangenen Jahres veröffentlichte Rooney in der „Irish Times“ einen Kommentar, in dem sie ihre Unterstützung für „Palestine Action“ bekräftigte und erklärte, ihre Buchhonorare sowie Einnahmen aus BBC-Adaptionen zur Finanzierung der Organisation verwenden zu wollen. Sie schrieb: „Wenn mich das nach britischem Recht zu einer ‚Terrorunterstützerin‘ macht, dann sei es so.“ Zugleich wies sie darauf hin, dass die Organisation in der Republik Irland weder verboten noch für illegal erklärt worden sei.
Faber & Faber erklärte: „Die geltende Gesetzgebung bedeutet, dass Faber die Einnahmen aus britischen Verkäufen nicht mehr an Sally Rooney weiterleiten kann. Daher haben wir in voller Absprache mit Sally entschieden, ihre Werke künftig in keinem Format mehr in Großbritannien anzubieten.“ Der Verlag fügte hinzu, „weiterhin stolz auf ihr gesamtes Werk“ zu sein. Rooney äußerte über ihre Agentur, die Entscheidung sei „nach Absprache und reiflicher Überlegung getroffen worden und ganz in meinem Einvernehmen“. Sie sagte: „Ich bin vollauf bereit, die Konsequenzen zu tragen.“ Bereits im September 2025 hatte sie eine Reise nach London zur Entgegennahme des „Sky Arts Literary Award“ abgesagt, aus Sorge, bei der Einreise nach Großbritannien verhaftet zu werden.
Bereits 2021 weigerte sich Rooney, dem israelischen Verlag Modan die hebräischen Rechte für „Schöne Welt, wo bist du?“ zu verkaufen, solange sich der Verlag nicht öffentlich von seinen Verbindungen zu israelischen Militärinstitutionen distanzierte. 2026 erschien „Intermezzo“ auf Hebräisch beim unabhängigen israelischen Verlag November Books, der die Ausnahmekriterien des BDS-Institutionenboykotts erfüllt. Rooney erklärte damals: „Ich habe natürlich nie Hebräisch oder irgendeine Sprache boykottiert.“
Nachdem große israelische Buchhandelsketten im November 2021 aus Protest gegen Sally Rooneys Boykotthaltung den Verkauf ihrer Romane eingestellt hatten, verschwanden ihre Werke flächendeckend aus israelischen Regalen. In den palästinensischen Buchläden von Mahmoud Muna in Ost-Jerusalem blieben die englischen Originalausgaben jedoch weiterhin erhältlich – und das trotz Schikane und Festnahme. Inzwischen machen israelische Kunden, die die Bücher im eigenen Land nicht mehr bekommen, etwa 20 Prozent seiner Käufer aus.
Quelle: Unsere Zeit

