Übernommen von Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek:
Von der Sitzung des Begleitausschusses der Tripartite dieser Woche bleibt zurückzubehalten, dass Premierminister Frieden nach knapp fünfstündigen Gesprächen verkündete, die Energiemaßnahmen, die im Juni beschlossen wurden und zum 31. Dezember 2026 auslaufen werden, im Jahr 2027 »in irgendeiner Form« fortgeführt werden sollen.
Am 29. Oktober will der Begleitausschuss erneut zusammenkommen, um vor dem Hintergrund aktualisierter Prognosen des Statec konkrete Entscheidungen über Energiehilfen für 2027 zu treffen, welche dazu beitragen sollen, die Inflation abzubremsen.
Die Gründe für die massiven Preissteigerungen für Energie liegen auf der Hand, werden aber aus politischen Gründen den Schaffenden in der Regel vorenthalten. Die von der Luxemburger Regierung und der Chamber mitgetragene Entscheidung der EU, auf preiswerte und verlässliche russische Pipeline-Energie zu verzichten und stattdessen auf andere, weitaus teurere Lieferanten zurückzugreifen, hat dazu geführt, dass seit 2022 auf EU-Ebene Mehrkosten von 900 Milliarden Euro entstanden.
Hinzu kommt, dass zusätzlich zu den Folgen der antirussischen Politik der EU und ihrer Mitgliedstaaten, der anhaltende amerikanisch-israelische Angriffskriegs gegen den Iran dazu geführt hat, dass sich der Erdgaspreis in der EU praktisch verdoppelte, während Rohöl um 65 Prozent, Diesel um 45 Prozent und Flugtreibstoff um 112 Prozent teurer wurden – abgesehen davon, dass inzwischen auch Energieengpässe drohen.
Das sind die eigentlichen Gründe, weshalb in der Tripartite über Energiehilfen für 2027 verhandelt werden muss, die zwar positiv zu bewerten sind, die allerdings die Kaufkraft der Schaffenden und Rentner nur sehr begrenzt stützen werden.
Mag sein, dass der CSV-Premierminister mit dem Verlauf der Gespräche im Begleitausschuss der Tripartite zufrieden war und die Diskussionen »äußerst konstruktiv« fand, doch dafür können die Lohnabhängigen und Rentner sich nichts kaufen.
Was gebraucht wird, sind kurzfristig, über Energiehilfen hinaus, konkrete Maßnahmen, die zu einer Stärkung der Kaufkraft für die Bezieher von kleinen und mittleren Löhnen und Renten führen.
Stattdessen ist vorgesehen, den Beziehern des gesetzlichen Mindestlohns nur schrittweise entgegenzukommen, wobei das auch noch teilweise über das Steueraufkommen der Lohnabhängigen geschieht, aber ohne dass es zu einer strukturellen Erhöhung kommen wird. Eine deutliche Erhöhung der gesetzlichen Mindestrente für zehntausende Rentner ist erst gar nicht vorgesehen.
Ebenso wenig scheint es die Absicht der Regierung zu sein, die Steuertabelle an die Inflation anzupassen oder einen längeren Stopp der Mietpreise und der Preise für Lebensmittel des täglichen Gebrauchs zu verfügen, so dass es rätselhaft bleibt, wie die Schaffenden und Rentner zu mehr Kaufkraft kommen sollen.
Sollten infolge der Verhandlungen in der Tripartite für 2027 Energiehilfen oder die eine oder andere zusätzliche Maßnahme zur Stärkung der Kaufkraft beschlossen werden, wird das zu begrüßen sein.
Wer aber verhindern will, dass auch in Zukunft jeder fünfte Haushalt Schwierigkeiten haben wird, am Monatsende über die Runde zu kommen, wird an einer sozialen Mobilisierung nicht vorbeikommen. Je früher desto besser!
Quelle: Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek

