Grundrecht für Oury Jalloh

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Oder: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“ Zugegeben: Als Parolen für Sprechchöre eines Demons­trationszuges wirken Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes etwas sperrig – ihr Inhalt aber trifft, was bis zu 5 000 Menschen am vergangenen Sonntag auf einer Demonstration in Dessau forderten.

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