Berliner Polizist trägt Neonazi-Patch an Uniform

Bei der Berliner Polizei ist das Tragen von »privaten Patches« auf der Uniform seit dem 14. Oktober 2020 »generell unzulässig«, laut Erlass der Polizeidirektion drohen bei Verstoß »Disziplinarmaßnahmen«. Dennoch fallen immer wieder Beamte mit solchen nicht dienstlichen Abzeichen, die oft an Neonazisymbolik erinnern, auf; zuletzt am Rande einer Demonstration am 5. November dieses Jahres. Ein Anwalt hat die in Berlin erscheinende Tageszeitung junge Welt darauf aufmerksam gemacht, dass ein Polizist an seiner Weste ein Patch trug, »das frappierende Ähnlichkeit mit dem Logo der faschistischen Kleinpartei ›Der III. Weg‹ aufwies«.


Unter folgendem Link finden Sie einen Vergleich: Links im Bild ein Patch, wie es an der Uniform des Beamten entdeckt wurde, rechts das Logo der Neonazipartei »Der III. Weg«: https://www.jungewelt.de/downloads/polizeipatch.jpg

Die Pressestelle der Berliner Polizei bestätigte auf Anfrage von junge Welt, dass es sich nicht um ein dienstliches Abzeichen handelt, das Tragen könne Disziplinarmaßnahmen vom Verweis bis zur »Entfernung aus dem Beamtenverhältnis« nach sich ziehen.

junge Welt berichtet in ihrer Wochenendausgabe über den Vorfall: https://www.jungewelt.de/artikel/390912.polizei-rechtsau%C3%9Fen-nazisymbol-auf-uniform.html