Pflegepersonal in Krankenhäusern: ver.di fordert bedarfsgerechte Personalvorgaben

Anlässlich der am morgigen Mittwoch (25. November 2020) stattfindenden Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zur Pflegepersonalplanung in Krankenhäusern bekräftigt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ihre Forderung nach einer verbindlichen bedarfsgerechten Personalausstattung. “Die Pflegekräfte sind durch die Pandemie aktuell extrem gefordert. Sie bringen vollen Einsatz, aber sie erwarten jetzt auch die politische Weichenstellung, dass sich ihre Situation perspektivisch grundlegend bessert”, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler.

ver.di habe gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Deutschen Pflegerat mit der PPR 2.0 ein Instrument zur Personalbemessung für die Pflege auf der Grundlage der Pflege-Personalregelung (PPR) entwickelt, so Bühler weiter.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sei aufgefordert, dieses Instrument zügig auf den Weg zu bringen.

Mit der Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus dem bestehenden System der Finanzierung nach Fallpauschalen (DRG) sei die Bundesregierung einen wichtigen Schritt gegangen, um das Pflegepersonal vor den negativen Anreizen der DRGs zu schützen, so Bühler weiter. Doch es fehle ein Ordnungsrahmen, der eine bedarfsgerechte Personalausstattung vorgibt und absichert. “Die bisherigen Maßnahmen bringen nicht die dringend erforderliche Entlastung im Klinikalltag. Deshalb braucht es dringend wirksame Vorgaben”, so Bühler. “Das wirksamste Mittel gegen den Fachkräftemangel ist eine Personalausstattung, die eine gute Pflege ermöglicht und die Beschäftigten vor Überarbeitung schützt.”

Weitere Informationen und Link zur ver.di-Stellungnahme zur Anhörung am 25. November:
https://t1p.de/personalnotstand

Quelle: ver.di – Anhörung im Bundestag zum Pflegepersonal in Krankenhäusern: ver.di fordert bedarfsgerechte Personalvorgaben