Verlängert und angepaßt

Was bereits am Freitag beim Pressebriefing durch Gesundheitsministerin Lenert und Premier Bettel angedeutet wurde, stellte Wirtschafts- und Tourismusminister Lex Delles am Montagmittag vor.

Über die kommenden Wochen werde sich an der aktuell schweren Lage der von der Pandemie betroffenen Betriebe und Unternehmen nicht viel ändern. Man sei sich der Lage im Ministerium bewußt, so Delles.

Bis gestern seien rund 300 Millionen Euro an verschiedenen Hilfen im Rahmen von 11 verschiedenen Modellen bereits ausbezahlt worden. Neu sei, daß nun die einzelnen Hilfsmodelle noch einmal angepaßt wurden, nachdem es in den vergangenen Wochen viel Austausch mit den betroffenen Berufsverbänden und der Horesca gegeben habe. Neue Möglichkeiten, welche von der EU-Kommission vor rund 14 Tagen autorisiert wurden, seien hierbei zum Tragen gekommen. Darunter etwa die Erhöhung der Obergrenze für finanzielle Hilfen spiele dabei eine Rolle und gewähre mehr Flexibilität.

Die Hilfen basierten in erster Linie auf zwei großen Pfeilern, so Delles. Zum einen die »Aide de relance« und zum zweiten die »Aide coûts non couverts«, beides nichtrückzahlbare Direkthilfen.

Neu ist nun, daß beide Hilfsangebote bis Ende Juni 2021 verlängert wurden. Verlängert wurden auch die Fristen, um die verschiedenen Beihilfen aus den vergangenen Monaten zu beantragen. Dies kann nun bei den oben genannten Beihilfen bis zum 15. September 2021 nachgeholt werden.

Die »Aide Fonds de relance«, die Hilfe von Juni bis November 2020, kann bis zum 15. Mai 2021 einschließlich beantragt werden. Bei den Hilfen wurden die Prozentsätze bei den Verlusten angepaßt. Bei der »Aide coûts non couverts« kommen kleine und mittlere Betriebe, die schließen mußten und Umsatzeinbußen von 75 Prozent oder mehr haben, sollen ab dem laufenden Monat 100 Prozent ungedeckter Kosten als Hilfe kompensiert.

Die zweite große Änderung ist, daß die maximale Beihilfenhöhe der »Aide coûts non couverts« um 50 Prozent erhöht wird. Für »Mikrobetriebe« mit 0 bis 9 Angestellten bedeutet dies, daß der neue monatliche Höchstsatz 30.000 Euro beträgt. Für einen Kleinbetrieb mit 10 bis 49 Angestellten 150.000 Euro monatlich. Für Mittel- und Großbetriebe über 50 Beschäftigte 300.000 Euro monatlich.

Bei Lieferdiensten und Mitnahmeangeboten wird nun der entsprechende Monat aus dem Jahre 2019 herangezogen und der Umsatz mit 25 Prozent immunisiert. Dieser Anteil werde, nicht wie bisher, aus der Beihilfe herausgerechnet. Es sei der Regierung wichtig, die Betriebe zu belohnen, die sich in diesen Zeiten versuchen, mit ihrem Angebot kreativ anzupassen. Man wolle, »daß Arbeit sich lohnt«, so Delles.

Eine andere große Änderung ist, daß junge Betriebe, die vor dem 1. Januar eröffnet haben, nun auch für die »Aide coûts non couverts« ab dem laufenden Monat qualifiziert sind. Neu ist außerdem, daß die für die Beihilfen zu analysierenden Zahlen, wie Umsatz und Verluste für die einzelnen Niederlassungen und nicht mehr für die gesamte Unternehmensgruppe herangezogen werden. Die Beihilfen-Limits werden allerdings weiterhin am Hauptunternehmen orientiert.

Obwohl der EU-Rahmen einen längeren Zeitraum ermögliche, habe man sich entschieden, die Beihilfen zunächst um drei Monate zu verlängern. Dies gebe der Regierung die Möglichkeit, die Pandemie-Lage regelmäßig neu zu bewerten und die Maßnahmen entsprechend anzupassen. »Diese Krise hat uns gezeigt, daß vorausschauendes Planen sehr schwierig ist«, so Delles abschließend und erinnerte daran, daß die Anträge auf Vollständigkeit geprüft möglichst via Guichet.lu einzureichen sind.

CK

Quelle: Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek – Verlängert und angepaßt