Bundestag-Fahrdienst: Zweiter Warnstreik am 23. Juni 2021

Am morgigen Mittwoch, dem 23. Juni 2021, streiken die Beschäftigten des Fahrdienstes Bundestag erneut. Nach wie vor wollen die Arbeitgeber nicht über einen Tarifvertrag verhandeln. Nach dem ersten Warnstreik am 9. Juni 2021 gab es zwar ein Gespräch mit der Bundesverteidigungsministerin, leider erfolgte daraus bisher kein Umdenken der Geschäftsführung des Unternehmens. Daher wird ver.di den Druck deutlich erhöhen – für die Forderung nach einem Tarifvertrag.

Am morgigen Mittwoch, dem 23. Juni 2021, streiken die Fahrerinnen und Fahrer des Bundestag-Fahrdienstes in der Zeit von 05:00 bis 24:00 Uhr. Vor der Firmenzentrale in Berlin, Alt Moabit 91 c, findet in der Zeit zwischen 06:00 und 18:00 Uhr eine Streikwache statt.

ver.di fordert für die über 250 Beschäftigten einen Tarifvertrag, der sich am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) orientiert. Der Fahrdienst des Bundestages in Berlin gehört seit 2017 zur Firma BwFuhrparkService (BwFPS) GmbH, die wiederum zur Bundeswehr gehört und keiner Tarifbindung unterliegt. Der Bundestags-Fahrdienst ist für die dienstlichen Fahrten der Abgeordneten zuständig. Daneben gibt es in den Ministerien und Dienststellen noch weitere Fahrerinnen und Fahrer, die z.B. Minister oder Staatssekretäre befördern. Diese Beschäftigten werden – anders als ihre Kolleginnen und Kollegen des Bundestags-Fahrdienstes – nach dem TVöD bezahlt. Die Beschäftigten des Bundestags-Fahrdienstes erhalten hingegen aktuell im Vergleich zum TVöD-Niveau bis zu 17 Prozent weniger Gehalt. Die Arbeitgeberseite ist von ver.di im Dezember 2020 zu Tarifverhandlungen aufgefordert worden; sie sieht keinen Handlungsbedarf, da ihrer Auffassung nach eine betriebliche Entgeltvereinbarung alle Fragen regle.
Das Ziel von ver.di ist die Angleichung der Arbeits- und Einkommensbedingungen an die tarifvertraglichen Regelungen im öffentlichen Dienst des Bundes, insbesondere an den TVöD (Bund). Neben den Einkommen und den Einkommenssteigerungen gilt das auch für wichtige Fragen wie Arbeitszeit, Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. ver.di will aber auch für alle weiteren Beschäftigtengruppen der BwFPS tarifvertragliche Regelungen erreichen. Für ver.di ist es nicht hinnehmbar, dass Unternehmen, die ganz oder überwiegend dem Bund gehören, nicht tarifgebunden sind.

Für den Fahrdienst des Deutschen Bundestags sind 250 Fahrerinnen und Fahrer beschäftigt, davon arbeiten gut 140 in Voll- und Teilzeit und mehr als 100 in geringfügiger Beschäftigung (Minijobs) oder als Dispositionskräfte.

Quelle: ver.di – Bundestag-Fahrdienst: Zweiter Warnstreik am 23. Juni 2021