COVID-19: Zur Haftung bei möglichen Impfschäden

Übernommen von KOMintern – Kommunistische Gewerkschaftsinitiative International:

Nach der Einigung der Regierung mit breiten Teilen der Opposition tritt mit 1. Februar nun bekanntlich eine COVID-19-Impfpflicht in Kraft. Eine in diesem Zusammenhang immer wieder aufgeworfene Frage war und ist: Und wer haftet für etwaige Impfschäden? Philipp Brokes, Jurist in der Arbeiterkammer, ist dieser Frage in „Arbeit&Wirtschaft“ nochmals detailliert nachgegangen und klärt auf.

Wer kennt es nicht: Ankunft in der Impfstraße, kurzes Arztgespräch, Unterzeichnung eines Konvoluts an Unterlagen, und schon sitzt man in der Impfkabine. In der aktuellen Debatte rund um die bevorstehende Einführung der COVID-19-Impfpflicht taucht nun wiederholt die (nicht unberechtigte) Frage nach der Haftung für allfällige Impfschäden auf. Auffallend dabei: Trotz der breit angelegten Aufklärungskampagne zur Schutzimpfung gegen COVID-19 hüllt sich die Bundesregierung bei dieser Gretchenfrage konsequent in Schweigen. Möglicherweise, um Streitfälle und daraus resultierenden Verwaltungsaufwand hintanzuhalten. Oder aber um die öffentliche Wahrnehmung der Schutzimpfung nicht zu konterkarieren und die Bevölkerung nicht zu verunsichern. Wie dem aber auch sei: Das österreichische Impfschadengesetz gehört tatsächlich zu den besten in Europa. Die Haftung des Bundes für Impfschäden kann damit weder eingeschränkt noch ausgeschlossen werden. Und das darf zur Beruhigung auch gerne betont werden.

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COVID-19: Zur Haftung bei allfälligen Impfschäden