Verurteilung von Friedensaktivistin bestätigt

Übernommen von DFG-VK: Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen:

Das Landgericht Koblenz verwarf heute die Berufung der Kölner Journalistin Ariane Dettloff (78 J.), die 2019 gemeinsam mit sechzehn weiteren Friedensaktivist*innen auf dem Atomwaffenstationierungsgelände der Bundeswehr in Büchel (Eifel) den Übungsbetrieb mit US-Atombomben unterbrochen hatte.

Anhörung von Sachverständigem abgelehnt

Richterin Klein lehnte es ab, den Informatiker Prof. Dr. Karl Hans Bläsius, einen Fachmann für Künstliche Intelligenz und Frühwarnsysteme, als sachverständigen Zeugen anzuhören. In vorangegangenen Prozessen anderer Friedensaktivist*innen wurde die Anhörung von Bläsius gleichfalls als irrelevant abgelehnt.

Mit zivilem Ungehorsam für Menschenrechte

Ihren Zivilen Ungehorsam („Hausfriedensbruch“) in Büchel am 30.4.2019 begründete Dettloff mit völkerrechtlichen, menschenrechtlichen und verfassungsrechtlichen Argumenten. Atomwaffen sind als Massenvernichtungswaffen gemäß einem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs aus 1996 verboten. Deutsche Soldat*innen dürfen gemäß dem Atomwaffensperrvertrag (NPT), den Deutschland unterzeichnet hat, nicht über Atomwaffen verfügen. Die Bundesregierung muss das grundgesetzlich verbürgte Menschenrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit achten. Berufung abgelehnt

Der Anwalt der Beklagten Christian Mertens plädierte auf Freispruch und erklärte: „Für Deutschland ist das Völkerrecht bindend.“ Er verwies darauf, dass…

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