Hoffnung für syrische Kriegsdienstverweigerer
EuGH-Entscheidung bestätigt die PRO ASYL-Position: BAMF hat zu Unrecht den Flüchtlingsstatus verweigert Der EuGH hat am 19. November in einem Verfahren gegen Deutschland über Fragen zur Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrische Kriegsdienstverweigerer entschieden. Die Entscheidung macht deutlich: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat in den letzten Jahren zahlreichen Kriegsdienstverweigerern aus Syrien den ihnen zustehenden Flüchtlingsstatus zu Unrecht verweigert. PRO ASYL hat das Verfahren aus dem PRO ASYL-Rechtshilfefonds unterstützt.
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