Sprache als Integrationsfaktor

Als Justizminister Félix Braz am Mittwoch eine Bilanz des seit April 2017 angewandten neuen Nationalitätengesetzes vorstellte, zeigte er sich höchst zufrieden. Die Zahl der Anfragen zur Einbürgerung habe sich seither verdreifacht.

Dabei haben, der Statistik folgend, nur die Wenigsten den klassischen Weg der Naturalisation genommen: Den Erhalt der luxemburgischen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerungskurse an mehreren Abenden und einen Sprachentest in Schrift, Sprache und Hörverstehen der luxemburgischen Sprache.

 

Die allermeisten Kandidaten wurden über die »Bodenrecht«-Klausel oder eine der anderen Optionen eingebürgert, kamen also um die Kurse und Tests herum.

Neu ist, daß die angesprochene Bodenrechtsklausel erster Generation es auch zuläßt, Staatsbürger zu werden, wenn beide Elternteile im Ausland geboren wurden. Diese Option entpuppte sich als die beliebteste Variante unter den Anwärtern. Braz erklärte auch, damit sei das Thema Einbürgerungsgesetzgebung erst einmal abgeschlossen.

Bereits bei Erscheinen des neuen Gesetzes hatte die CHFEP (»Chambre des fonctionnaires et employés publics«) die Sorge geäußert, daß das neue Gesetz einigen Anforderungen, die eine Einbürgerung mit sich bringe, nicht mehr umfänglich gerecht würde. Insbesondere beim wie erwähnt äußerst beliebten Bodenrecht warnte die CHFEP bereits 2016 davor, der Blick könne von ausreichenden Sprachkenntnissen zu sehr abschweifen. In der Tat: Wie kann sichergestellt werden, daß diese Kandidaten über die nötigen Kenntnisse der luxemburgischen Sprache verfügen? Bei ihrer Einbürgerung werden diese nicht abgefragt und Kurse sind somit ein Ding der Freiwilligkeit.

Mit den Sprachkursen, beziehungsweise insbesondere den abschließenden Tests im Zusammenhang mit der klassischen Naturalisation ging die Sorge der CHFEP seinerzeit weiter: Im Gegensatz zum alten Nationalitätengesetz wurde das Niveau in Hörverstehen und Aussprache noch weiter abgesenkt, um Menschen, denen das Erlernen einer Sprache schwerfällt, entgegen zu kommen.

Das mag gut gemeint sein, dürfte jedoch der sprachlichen Integration der Kandidaten nicht dienlich sein. Das bisherige Niveau war bereits eher dürftig und wurde immerhin von rund 80 Prozent der Kandidaten bewältigt. Daß das Erlernen einer Sprache durchaus harte Arbeit sein kann, wird nicht bestritten.

Wer allerdings in ein anderes Land auswandert, um dort zu leben und zu arbeiten, sollte sich bereits im Voraus auf derartige Anforderungen gefaßt machen. Bei aller Mehrsprachigkeit besteht kein Zweifel daran, daß Luxemburgisch als Integrationssprache unumgänglich ist, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Und diese Meinung hegen beileibe nicht exklusiv rechte Gruppen. Sprachliche Integration hilft, soziale Isolation und daraus resultierende Spannungen zu vermeiden und Parallelkultur zu verhindern, die bereits hierzulande mancherorts besteht, wenn auch nicht in solchem Ausmaß, wie in verschiedenen Nachbarländern.

Es sollte also nicht vornehmlich darum gehen, um jeden Preis einzubürgern, um die nicht wahlberechtigten Ausländer an die Urnen zu bekommen. Es braucht auch von jedem Kandidaten eine gewisse intellektuelle Anstrengung, diesen Schritt zu gehen. Deshalb ist es wichtig, auch abseits der klassischen Naturalisation die Erlangung sprachlicher Kenntnisse weiterhin abzusichern.

Dazu ist es auch nötig, das Kursangebot zu erweitern.

Christoph Kühnemund

 

Aus: Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek