Was schert mich das Gesetz in Luxemburg?

Aktuell rumort es, hierzulande vielleicht nicht ganz bekannt, im deutschen Einzelhandel. Grund: Die Supermarktkette »real,-«, eine Tochter der Metro AG, wurde vom Mutterkonzern in eine neue Gesellschaft ausgelagert, um damit die sektoriellen Tarifvereinbarungen umgehen zu können und künftig keinem solchen Übereinkommen mit den Gewerkschaften, in diesem Fall Verdi, mehr unterliegen zu müssen. Das bedeutet reale Lohnkürzungen für bestehendes und wesentlich schlechte Anfangsgehälter für neu eingestelltes Personal.

Bis auf wenige Ausnahmen zeigt die deutsche Politik keinerlei Interesse für die Sorgen der Einzelhandelsbeschäftigten. Während diese nicht nur gegen eine völlige Liberalisierung der Öffnungszeiten, de facto Arbeitszeiten, eine Schlacht gegen Windmühlen führen müssen, kommt nun auch noch eine wesentlich schlechtere und zuschlaglose Entlohnung dazu, obschon die Gehälter im Sektor ohnehin zu den erbärmlichsten überhaupt zählen.Eine Kaste von prekär Beschäftigten bildet sich heraus: Menschen, die immer zu Diensten sein dürfen und dafür weder Anerkennung, noch eine anständige Entlohnung erhalten. Die Folge für diese Menschen sind nicht selten psychische und physische Erschöpfung, soziale Vereinsamung und familiäre Probleme.

Ein hoher persönlicher Preis für eine auch gesellschaftlich bedenkliche Entwicklung: Während die Einen Sonn- und Feiertage genießen, müssen die Anderen arbeiten. Eine 24/7-Gesellschaft führt, das haben nicht wenige Studien belegt, zu mehr Krankenstand, der den Lohnabhängigen wiederum als Arbeitscheue angekreidet wird.

In Luxemburg war am vergangenen Samstag, dem 23. Juni Nationalfeiertag. Während viele Menschen herummäkelten, daß ein Feiertag auf einem Samstag keine Vorteile bringe, spielten viele Einzelhandelsbeschäftigte an jenem Tag in einer Liga weit darunter: So war zum Beispiel eine belgische Supermarktkette wie gewohnt ganztägig geöffnet und andere Geschäfte waren darüber hinaus nicht bereit, sich an Recht und Gesetz in Luxemburg zu halten. Beispielsweise der Pall Center. Das »Shopping Village« war am Freitag, dem Vorabend des Nationalfeiertags, entgegen gesetzlicher Verordnung, auch nach 18 Uhr weiterhin geöffnet. Andere Einkaufszentren im Norden des Landes taten es ihm gleich.

Der OGBL zeigte sich zu Recht alarmiert über die Unbekümmertheit, mit welcher nicht nur das Gesetz in Luxemburg, sondern auch das Recht der Beschäftigten auf sozial nutzbare Freizeit mit Füßen getreten wurde, ohne daß es den Gesetzgeber interessiert hätte.

Wir sehen, daß sich die Geringschätzung der Beschäftigten im Einzelhandel über jede Grenze hinweg zieht und wir sehen auch, daß Gewerkschaften unterstützt werden müssen in ihrem Engagement für die Rechte der Beschäftigten. Wenn Gesetze dem Unternehmer zu lästig werden, ignoriert er sie, ohne Gefahr zu laufen, dafür vom Gesetzgeber bestraft zu werden oder er läßt sie gleich ändern.

Christoph Kühnemund

Quelle:

Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek