Rech­te bla­sen zum Angriff auf Men­schen­rech­te

PRO ASYL-Geschäfts­füh­rer Gün­ter Burk­hardt bezeich­net am heu­ti­gen Tag der Men­schen­rech­te die Debat­te um den UN-Migra­ti­ons­pakt als »künst­lich hoch­ge­heizt mit enor­men Gefah­ren­po­ten­ti­al für den demo­kra­ti­schen Rechts­staat. Rech­te trom­meln gegen den UN-Pakt, es geht ihnen um die Ein­lei­tung einer Rol­le rück­wärts in die Zeit vor 1948 und der Ver­ab­schie­dung der All­ge­mei­nen Erklä­rung der Men­schen­rech­te. Men­schen­rech­te sol­len ihrer Wir­kung beraubt wer­den. Sie sind in Euro­pa aber gül­ti­ges Recht. Der UN-Migra­ti­ons­pakt bekräf­tigt die­se schon lan­ge gel­ten­den Rech­te, sie müs­sen ein­ge­hal­ten wer­den«, so Burk­hardt.

Deutsch­land und die ande­ren Indus­trie­staa­ten wer­den unglaub­wür­dig, wenn sie für Men­schen­rech­te welt­weit ein­tre­ten, sie selbst aber nicht enga­giert ver­tei­di­gen und ihnen zur Durch­set­zung ver­hel­fen. Das Recht, Rech­te zu haben, das Recht auf Zugang zu einem effek­ti­ven Rechts­schutz, bei dem Gerich­te Behör­den­ent­schei­dun­gen kon­trol­lie­ren, das Recht auf Asyl, der Schutz der Men­schen­wür­de, das Recht als Fami­lie zusam­men­zu­le­ben – all das wird von den Kri­ti­kern zur Dis­po­si­ti­on gestellt. Letzt­end­lich zielt die Kri­tik auf ein Roll-Back in Natio­nal­staa­ten ab, in denen die Regie­run­gen ohne rechts­staat­li­che Bin­dun­gen schal­ten und wal­ten wie sie wol­len.

Die men­schen­recht­li­chen Ver­pflich­tun­gen, die der Pakt bekräf­tigt und die bis­her schon gel­ten, müs­sen demo­kra­ti­sche Regie­run­gen zum Han­deln bewe­gen. PRO ASYL for­dert, dass das Recht auf Leben, das Recht auf Schutz vor Fol­ter und Ernied­ri­gung, das Recht auf Zugang zu einem fai­ren Asyl­ver­fah­ren und das Recht auf einen Rechts­staat, in dem Gerich­te die Behör­den kon­trol­lie­ren, unein­ge­schränkt im gesam­ten Gebiet der Euro­päi­schen Uni­on gewähr­leis­tet sein muss.

AFD und Rechts­po­pu­lis­ten haben in den letz­ten Wochen einen Fron­tal­an­griff auf die Men­schen­rech­te gefah­ren. PRO ASYL-Geschäfts­füh­rer Burk­hardt wirft zahl­lo­sen demo­kra­ti­schen Poli­ti­ke­rin­nen und Poli­ti­kern vor, »ihnen auf den Leim zu gehen und den Pakt klein­zu­re­den anstatt kon­se­quent ihr Han­deln an den Men­schen­rech­ten aus­zu­rich­ten«.

Zur Bedeu­tung der Men­schen­rech­te

PRO ASYL erin­nert dar­an, dass die Euro­päi­sche Grund­rech­te­char­ta, die Euro­päi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on, der Grund­la­gen­ver­trag der Euro­päi­schen Uni­on (AEUV) und nicht zuletzt auch das Grund­ge­setz fun­da­men­ta­le Men­schen­rech­te fest­schrei­ben. Kern eines Rechts­staa­tes ist es, dass Behör­den­ent­schei­dun­gen durch Gerich­te kon­trol­liert wer­den kön­nen. Im UN-Migra­ti­ons­pakt ver­pflich­ten sich die Staa­ten, dass bei der Rück­füh­rung von Migrant*innen »alle anwend­ba­ren Rechts­be­hel­fe aus­ge­schöpft wer­den kön­nen unter Ein­hal­tung der Garan­ti­en eines ord­nungs­ge­mä­ßen Ver­fah­rens und der ande­ren inter­na­tio­na­len men­schen­recht­li­chen Ver­pflich­tun­gen«.

Dies ist in den Elend­sla­gern an Euro­pas Gren­zen nicht gewähr­leis­tet. Dort ver­sinkt der Rechts­staat im Schlamm. Wer nichts zu essen hat, friert und unter men­schen­un­wür­di­gen Bedin­gun­gen fest­ge­setzt wird, hat kei­ne Chan­ce auf ein fai­res Asyl­ver­fah­ren und sei­ne Rech­te wahr­zu­neh­men. PRO ASYL kri­ti­siert die sys­te­ma­ti­sche Ent­rech­tung durch den EU-Tür­kei-Pakt. Deals erset­zen Rech­te, sys­te­ma­tisch wird der Zugang zum Recht auf Asyl ver­wei­gert, Schutz­su­chen­de wer­den zurück­ver­frach­tet, ohne dass ihre Flucht­grün­de inhalt­lich geprüft wer­den.

Auch in Deutsch­land müs­sen Men­schen­rech­te wie­der zur Leit­li­nie des Han­delns wer­den.

Das Recht als Fami­lie zusam­men­zu­le­ben ist für Kriegs­flücht­lin­ge nicht gewähr­leis­tet. Die tau­send­fa­che Ver­hin­de­rung des Fami­li­en­nach­zugs aus den Kriegs- und Kri­sen­ge­bie­ten des Nahen Ostens ist ein uner­träg­li­ches Unrecht. Vor allem bei Fami­li­en mit Kin­dern muss sofort der Nach­zug ermög­licht wer­den. Der UN-Migra­ti­ons­pakt bekräf­tigt, dass »das Wohl des Kin­des im Kon­text der inter­na­tio­na­len Migra­ti­on in allen Situa­tio­nen , an denen Kin­der ein­schließ­lich unbe­glei­te­ter und von ihren Fami­li­en getrenn­ter Kin­der, betei­ligt sind, stets vor­ran­gig zu berück­sich­ti­gen ist «(Punkt 15 h). Zurecht bekräf­ti­gen die Staa­ten im UN-Migra­ti­ons­pakt das Recht auf Fami­li­en­le­ben zu wah­ren (Ziel 21) und den Vor­rang des Kin­des­wohls.

In Deutsch­land häu­fen sich über­fall­ar­ti­ge Abschie­bun­gen auch in Kriegs- und Kri­sen­ge­bie­te wie Afgha­ni­stan, bei denen die Betrof­fe­nen fak­tisch ihrer Rech­te beraubt wer­den. Das Recht auf einen Rechts­staat, in dem Gerich­te die Behör­den kon­trol­lie­ren, wird durch sol­che Abschie­bun­gen ad absur­dum geführt.

Dies gilt nicht nur für Abschie­bun­gen in Kri­sen­re­gio­nen wie Afgha­ni­stan, son­dern auch für Opfer des See­ho­fer-Deals mit Grie­chen­land. PRO ASYL pran­gert an, dass seit der ille­ga­len Abschie­bung durch die Bun­des­po­li­zei aus Deutsch­land ein syri­scher Schutz­su­chen­der auf der grie­chi­schen Insel Leros in Poli­zei­haft sitzt. Unter Umge­hung des gül­ti­gen Euro­pa­rechts (Dub­lin-Ver­ord­nung) wur­de in einer Nacht- und Nebel­ak­ti­on die Abschie­bung voll­zo­gen. Der Betrof­fe­ne wur­de anschlie­ßend wochen­lang in einer Poli­zei­sta­ti­on inhaf­tiert, deren Haft­be­din­gun­gen der Euro­päi­sche Gerichts­hof für Men­schen­rech­te als men­schen­rechts­wid­rig cha­rak­te­ri­siert hat.

See­not­ret­tung gewähr­leis­ten

Der UN-Migra­ti­ons­pakt bekräf­tigt, dass sich die Staa­ten ver­pflich­ten »durch ein­zel­ne oder gemein­sa­me Such- und Ret­tungs­ein­sät­ze … Men­schen­le­ben zu ret­ten und den Tod und die Ver­let­zung von Migran­ten zu ver­hin­dern« (Punkt 24 UN Migra­ti­ons­pakt). PRO ASYL for­dert, dass vor allem das Recht auf Leben und kör­per­li­che Unver­sehrt­heit für alle Migrant*innen und Flücht­lin­ge in Euro­pa gewähr­leis­tet wird. Das tau­send­fa­che Ster­ben und die Ver­hin­de­rung von See­not­ret­tung durch EU-Staa­ten bezeich­net PRO ASYL-Geschäfts­füh­rer Burk­hardt als »Kom­plott gegen die Men­schen­rech­te. Jeder Mensch hat das Recht auf Leben – die EU-Staa­ten sind zur Hil­fe ver­pflich­tet«.

Quelle:

Pro Asyl