ver.di erzielt Erfolg für freiwillig versicherte Selbstständige

Viele Selbstständige, denen wegen der Corona – Krise die Jobs weggebrochen sind und die in den letzten 12 Monaten schon einmal Arbeitslosengeld bezogen hatten, stehen vor der Frage, ob sie weiter in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung bleiben können, wenn sie jetzt ALG 1 beantragen. Problem: Nach der sonst geltenden Regelung geht das nicht, da fliegen Betroffene aus der Versicherung, wenn sie innerhalb von 12 Monaten zweimal Arbeitslosengeld bezogen haben. Viele von ihnen trauen sich deshalb bis jetzt nicht, ALG 1 in der Corona – Krise zu beantragen, obwohl sie kaum noch Jobs haben.

ver.di hat für sie interveniert und beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen bedeutenden Erfolg errungen: Bis zum 30. September 2020 wird die übliche Regelung ausgesetzt – nachzulesen bei der bayerischen Arbeitsagentur:

„Selbstständige, die bereits innerhalb der letzten 12 Monate Arbeitslosengeld bezogen und erneut Arbeitslosengeld beantragt haben, können sich danach erneut freiwillig versichern.“

Sandra Goldschmidt, stellv. ver.di HH Landesbezirksleiterin:

“Viele Selbstständige, die aufgrund dieser Restriktion in der aktuellen Krise bisher mit einer Inanspruchnahme gezögert haben, können nun aufatmen und ihre Ansprüche auch jetzt guten Gewissens geltend machen.“

Quelle:

ver.di Hamburg