Kliniken: Gesetzliche Personalbemessung schnell einführen – Corona-Prämie für alle Beschäftigten!

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft sieht sich in vielen Punkten einig mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), die heute (1. Juli 2020) ihre Lehren aus der Corona-Pandemie der Öffentlichkeit präsentiert hat. „Vorhaltekosten und Investitionen müssen auskömmlich finanziert, die Potenziale der Digitalisierung genutzt und für Schutzausrüstung muss Vorsorge getroffen werden – in all diesen Fragen ziehen wir mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft an einem Strang“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Unser wichtigstes gemeinsames Anliegen ist die rasche Einführung einer bedarfsgerechten Personalbemessung. Der Bundesgesundheitsminister steht in der Pflicht, die PPR 2.0 schnell per Gesetz auf den Weg zu bringen.“ Gemeinsam mit der DKG und dem Deutschen Pflegerat hat ver.di bereits im Januar ein Instrument zur Personalbemessung in der Pflege, die PPR 2.0, vorgestellt.

„Überhaupt nicht einverstanden sind wir allerdings mit der generellen Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen“, betonte Bühler. „Die Untergrenzen sind weit davon entfernt, eine bedarfsgerechte Versorgung zu ermöglichen. Sie sind das Minimum, mit dem eine akute Patientengefährdung ausgeschlossen werden soll. Sie pauschal auszusetzen ist der falsche Weg.“

Der engagierte Einsatz der Klinikbeschäftigten werde zu Recht öffentlich gewürdigt. „Wie ihre Kolleginnen und Kollegen in der Altenpflege haben auch die Beschäftigten der Krankenhäuser eine Prämie als Anerkennung ihrer besonderen Leistungen verdient“, so die Gewerkschafterin. In der Altenpflege erhalten alle Beschäftigten eine einmalige Sonderzahlung von bis zu 1.500 Euro, was auch auf eine ver.di-Initiative zurückgeht. DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß hatte zuvor bedauert, dass die Prämie nicht auch für Klinikbeschäftigte gezahlt wird. Bühler verwies in diesem Zusammenhang auf die Erhöhung des Pflegeentgelts, das vollständig in den Kliniken verbleibt. „Diesen Spielraum sollten die Krankenhäuser nutzen, um die Leistungen aller Beschäftigten mit einer Prämie zu honorieren – selbst wenn der Gesetzgeber hier nicht tätig wird.“

Beim Finanzierungssystem über Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups, DRG) sieht ver.di grundsätzlichen Änderungsbedarf. „In der Pandemie ist noch einmal deutlich geworden, dass das DRG-System die falschen Anreize setzt“, erklärte Bühler. „Die Herausnahme der Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen ist ein erster richtiger Schritt. Es müssen weitere folgen. Das DRG-System insgesamt sollte durch eine bedarfsgerechte Finanzierung ersetzt werden, um eine hochwertige Versorgung und gute Arbeitsbedingungen zu ermöglichen.“

Quelle:

ver.di