ver.di begrüßt Pläne zur Aufstockung des Kurzarbeitergelds

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Ankündigung des amtierenden und künftigen Bundesarbeitsministers Hubertus Heil, die Aufstockungsregelungen beim Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022 zu verlängern. „Das ist ein wichtiges Signal an viele Beschäftigte, deren Betriebe und Branchen besonders unter der Pandemie leiden“, erklärte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke am Dienstag. Vom ersatzlosen Auslaufen der Regelungen wären unter anderem die Luftverkehrsbranche mit zahlreichen Berufsgruppen und Beschäftigten, aber auch Tourismus, Veranstaltungsbranche und Gastronomie und weitere Wirtschaftszweige betroffen. „Dieses Schreckensszenario ist vorerst vom Tisch. Das ist ein positiver Start der neuen Bundesregierung, eine wichtige Forderung von ver.di wird damit erfüllt“, so Werneke.

Medienberichten zufolge soll das bereits bis 31. März 2022 verlängerte Kurzarbeitergeld in der Corona-Pandemie stufenweise auf bis zu 87 Prozent der Nettoentgeltdifferenz erhöht werden. Einen entsprechenden Änderungsantrag wollen die Ampel-Koalitionsfraktionen im Bundestag einbringen. Demnach ab soll dem vierten Bezugsmonat 70 Prozent der Nettoentgeltdifferenz gezahlt werden sollen, wenn ein Kind im Haushalt lebt, beträgt der Satz 77 Prozent. Ab dem siebten Bezugsmonat sind 80 Prozent und mit Kind 87 Prozent geplant.

Quelle: ver.di – ver.di begrüßt die Pläne zur Aufstockung des Kurzarbeitergelds