Kein Ustascha-Treffen in Bleiburg, aber „Gedenkgottesdienst“ erlaubt

Die jahrelangen antifaschistischen Proteste gegen das alljährliche Treffen von Verherrlichern des kroatischen Ustascha-Regimes, das Serben, Juden, Sinti und Roma, Kommunisten und Sozialisten in Konzentrationslager sperrte und grausam ermordete, zeigen offenbar Wirkung. Mit Bierzelten und Devotionalienständen hatte die Veranstaltung lange Zeit den Charakter eines faschistischen Jahrmarktes.

Aufgrund einer Entschließung des Nationalrats hat das Innenministerium eine multidisziplinäre Expertengruppe zu einer jährlich im Mai bei Bleiburg in Kärnten stattfindenden Gedenkveranstaltung eingerichtet. Die Expertinnen und Experten haben nun einen Bericht vorgelegt, der vom Innenausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen wurde. Bei der Veranstaltung sei es nicht nur wiederholt zu nationalsozialistischer Wiederbetätigung gekommen, heißt es im Bericht. Auch aufgrund der Tatsache, dass dabei das faschistische Ustascha-Regime gewürdigt werde, sei es geboten, die Veranstaltung nach den Bestimmungen des Versammlungsgesetzes künftig zu untersagen.

Experten: Staatsvertrag verpflichtet, gegen alle Formen des Faschismus vorzugehen

Der Bericht der Expertinnen und Experten straft alle bisherigen Ausreden von Innenministern und anderen Verantwortlichen, nichts gegen den jährlichen Faschistenauflauf unternehmen zu können, Lügen. Er weist darauf hin, dass Österreich nach Artikel 9 des Staatsvertrags sogar verpflichtet ist, gegen faschistische Umtriebe einzuschreiten.

Wörtlich heisst es im Bericht der Expertengruppe: „Nicht nur, dass sich in den vorangegangenen Jahren immer wieder Vorfälle mit nationalsozialistischer Wiederbetätigung ereigneten und schon deshalb vor dem Hintergrund einschlägiger Judikatur des Verfassungsgerichtshofes eine Untersagung in Betracht zu ziehen wäre, wurde mit den begleitenden Aktionen eines faschistischen Regimes gedacht, sodass der im Verfassungsrang stehende Art. 9 des Österreichischen Staatsvertrages in seiner Gesamtheit zum Tragen kommt. Österreich hat sich damit gegenüber seinen Vertragspartnern verpflichtet, sich nicht nur gegen nationalsozialistische Wiederbetätigung einzusetzen, sondern generell gegen alle Formen des Faschismus. Würde die Republik das nicht tun, machte sie sich gegenüber den Vertragsparteien des Österreichischen Staatsvertrages völkerrechtlich verantwortlich. Durch die Inschriften auf den Gedenksteinen, den mitgeführten Transparenten und Abzeichen sowie den gehaltenen Ansprachen kommt zum Ausdruck, dass hier ein Regime und seine Vertreter geehrt werden, die ein faschistisches Gewaltregime errichtet hatten und mit den Nationalsozialisten kollaborierten.“

Symbol von Gedenkstein abmontiert

Innenminister Gottfried Karner teilte den Abgeordneten im parlamentarischen Innenausschuss mit, dass für heuer noch keine Versammlung angemeldet worden sei. Veranstaltungen in der Art, wie sie in den Jahren 2019 und davor stattfanden, werde es in Zukunft auf keinen Fall geben. Die Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt habe auch bereits veranlasst, dass ein Symbol vom Gedenkstein auf dem Loibacher Feld entfernt werde. Das kroatische Wappenschild weise in der Form, in der es dort gezeigt werde, einen klaren Bezug zum Ustascha-Regime und zum Nationalsozialismus auf und gehöre somit zu den verbotenen Symbolen. Seitens des Innenministeriums wurde ausdrücklich betont, dass das Expertengremium sich nicht gegen ein Totengedenken oder eine katholische Messe ausgesprochen habe. Vielmehr verweise es auf Beispiele für „neutrale Totengedenken“, die mit den demokratischen Grundwerten vereinbar seien, und die auch weiter stattfinden könnten. Es wird zu beobachten sein, wie viel faschistische Propaganda man in einem religiösen „Totengedenken“ unterzubringen versucht. Auf alle Fälle empfiehlt es sich, dass die antifaschistischen Kräfte weiterhin wachsam verfolgen, was sich dort abspielt.

Quelle: OTS/Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten

 

Quelle: Zeitung der Arbeit