Augsburg: 500 Euro Bußgeld für „zu spät“ abgehängte Plakate

50.- Euro Bußgeld pro Plakat, für einen vermeintlichen Verstoß gegen die Straßensondernutzungsverordnung der Stadt Augsburg. Der Verstoß bestand darin, dass 10 Plakate der MLPD/Internationalistische Liste zur Bundestagswahl 2021 erst nach der gesetzten Zwei-Wochen-Frist des Ordnungsamts und nach deren Aufforderung abgehängt wurden.  Die vom Rechtsanwaltsbüro Meister und Partner geforderte Einstellung des Verfahrens wegen der auch rechtlichen Haltlosigkeit dieses Bußgeldes lehnte die Stadt Augsburg ab, weshalb es jetzt am 22. 6. zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Augsburg kommt.

Besonders krass ist auch die Höhe des Bußgeldes, zumal nach Aufforderung der Stadt die beim Abhängen übersehenen Plakate dann unmittelbar durch uns selber abgehängt wurden. Das hohe Bußgeld trifft natürlich besonders kleine demokratische und revolutionäre Parteien, die nicht am Geldhahn der Konzerne hängen. Und auch die staatlichen Organe sind nicht immer so erpicht ihre Verordnungen auch mit Bußgeldern durchzusetzen, besonders wenn es um ihre Klientel geht. So jetzt beim Tankrabatt, mit dem die Ölkonzerne fette Extraprofite machen und vom Staat dafür noch gehätschelt werden.

Kommt deshalb am Mittwoch 22.6. um 13.00 Uhr zum Prozess vor dem Amtsgericht Augsburg, Göggingerstr. 101, Zimmer 142, um Öffentlichkeit her zu stellen und Protest gegen dieses Bußgeld zum Ausdruck zu bringen.