6. Oktober 2024

Angriffe auf Rechte der Beschäftigten in Österreich

In der vergangenen Woche zeigte sich wieder einmal, dass das Kapital auch in Zeiten der Krise vor Angriffen auf die Arbeiterschaft und ihre Rechte nicht zurückschreckt.

Abschaffung der geblockten Altersteilzeit

Auf der Regierungsklausur wurde seitens ÖVP und Grüne beschlossen, die geblockte Altersteilzeit abzuschaffen, diese sei nicht mehr zeitgemäß. Sie würde Menschen zum Ausstieg aus dem Berufsleben motivieren, die noch weiterarbeiten könnten.

Die allgemeine Altersteilzeitregelung ermöglicht den Beschäftigten fünf Jahre vor dem Pensionseintritt Teilzeit zu arbeiten. In der geblockten Form konnten Beschäftigte beispielsweise ein Jahr Vollzeit arbeiten und durch die Anwendung der geblockten Altersteilzeit ein Jahr früher in Pension, ohne Abschläge. Finanziert wurde dies dadurch, dass der Lohnverlust durch Teilzeit zu 50 Prozent durch den Staat ausgeglichen wird und man somit 75 Prozent des realen Lohns weiterhin erhält.

Die Abschaffung geblockte Altersteilzeit ist nach dem Abschied von der Hacklerpension ein weiterer Schritt der Regierung, die Arbeitenden immer weiter und länger auszupressen und auszubeuten. Gerade in Bereichen, die die Beschäftigten psychologisch oder physisch beanspruchen, war die geblockte Altersteilzeit die Möglichkeit gesund und ohne Abschläge in die Pension zu kommen. Die Regierung des Kapitals greift also wieder einmal die Rechte der Arbeitenden an und nimmt sie ihnen ohne Gegenwehr. Die Regelung gilt ab 2024.

WKO und IV wollen längere Arbeitszeiten für Schwangere und Jugendliche

Das Kapital formulierte in der vergangenen Woche im Gespräch mit der Regierung weitere Wünsche, was sich noch ändern könnte zu ihren Gunsten und auf Kosten der Beschäftigten. Auf Einladung des Arbeits- und Wirtschaftsministerium geht die Wirtschaftskammer (WKO) und Industriellenvereinigung (IV) in Verhandlungen mit den Gewerkschaften und der Arbeiterkammer. Hierbei geht es um die Höchstarbeitszeiten von Jugendlichen und Schwangeren, diese sollen, wenn es nach WKO und IV geht ausgedehnt werden.

Jugendliche unter 18 dürfen hierzulande nicht mehr als acht Stunden pro Tag arbeiten. Schwangere dürfen täglich nicht mehr als neun Stunden arbeiten und beide Gruppen wöchentlich nicht mehr als 40 Stunden. Im Rahmen des Austauschs zum Thema „Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz; Ausnahme wegen Energiekrise“ auf Einladung der Ministerien wurde der Wunsch vorgebracht, diesen Schutz zu lockern.

Unter dem Vorwand, dass aufgrund der Energiekrise Betriebe potentiell nur vier Tage in der Woche arbeiten, möchte die IV und die WKO die Maximalarbeitszeit von Jugendlichen und Schwangeren auf 10 Stunden erhöhen. Jede Krise wird als Vorwand genutzt, um die sozialen und politischen Rechte der Arbeiterklasse anzugreifen, die Kapitalakkumulation wieder in Gang zu bringen und Profite zu maximieren. Wir werden sehen, ob auch diesem Wunsch des Kapitals von seiner Regierung nachgegeben wird.

Quelle: ORF/Kontrast

 

Quelle: Zeitung der Arbeit

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