Rote Hilfe e.V. protestiert gegen Ausweisungsbescheid für Banu Büyukavci

Banu BüyukavciDie Nürnberger Psychiaterin und politische Aktivistin Banu Büyukavci wurde im Juli 2020 wegen der „Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ nach dem umstrittenen Gesinnungsparagrafen 129b StGb verurteilt.

Über drei Jahre nach Ende des sich über Jahre hinziehenden Münchner Kommunistenprozesses gegen Mitglieder der TKP/ML droht Banu Büyükavci erneut die Ausweisung, welche vom „Landesamt für Asyl und Rückführungen“ (LfAR) erteilt wurde.

Der erste Versuch vor zwei Jahren konnte durch eine große Öffentlichkeitkampagne verhindert werden.

Banu Büyükavci hat nun gegen den skandalösen Ausweisungsbescheid Klage eingereicht. Dennoch weiß sie, wie mühsam der Kampf sein wird. Es ist möglich, dass die institutionelle Verfolgung niemals ein Ende nimmt und immer wieder ihr Bleiberecht infrage gestellt wird, weil es in der Hand deutscher Behörden liegt. Würde sie politisches Asyl in der BRD beantragen, bestünde die Gefahr, dass die Drangsalierungen durch die bundesdeutsche Verwaltung fortgesetzt werden und ihre Rechte immer wieder mit Füßen getreten werden, um das Verhältnis der BRD zum Erdogan-Regime politisch nicht zu gefährden. Entsprechende Befürchtungen teilte sie auf einer Veranstaltung in Nürnberg, wo sie das Buch „Meine Zelle war ein großer Garten – Der Fall der türkischen Ärztin und Kommunistin Banu Büyükavci“ vorstellte.

Quelle: Rote Hilfe e.V.