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Urteil: Polizei hielt Atomkraftgegnerin rechtswidrig fest | Drucken |  E-Mail
Umwelt
Freitag, den 27. März 2009 um 16:49 Uhr
Am gestrigen Donnerstag wurde vor dem Verwaltungsgericht Köln eine Klage der Kletteraktivistin Cécile Lecomte (»Das unbeugsame Eichhörnchen«) gegen die Kölner Polizei verhandelt. Am 17. Januar 2008 hatte die junge Französin bei Steinfurt/ Metelen (NRW) in luftiger Höhe über den Bahnschienen gegen einen Atommüll-Transport durch die Urenco ins Ausland protestiert. Nach der sechsstündigen Kletteraktion wurde sie gegen 1.15 Uhr nachts von der Polizei in Gewahrsam genommen und erst im Morgengrauen gegen 5.30 Uhr entlassen.

Diese Freiheitsentziehungsmaßnahme wurde nun für teilweise rechtswidrig erklärt. Das Verwaltungsgericht Köln urteilte, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sei nicht beachtet worden, die Polizei hätte die Aktivistin spätestens um 3 Uhr aus dem Gewahrsam entlassen müssen. Der Zug hatte zu diesem Zeitpunkt Münster passiert, so dass für eine Ingewahrsamnahame »zur Gefahrenabwehr«, sprich zur Verhinderung weiterer Kletteraktionen, keine rechtliche Gründe mehr vorhanden waren. Zur Rechenschaft werden die für die Freiheitsberaubung verantwortlichen Beamten aber nicht gezogen. Es bleibt ein mal mehr bei einem Dokument Namens »Urteil«. Das Gesetzt sieht in solchen Fällen auch keine Entschädigung vor.

Für die 27-jährige Aktivistin, die ihren Protest gerne mit gewagten und pfiffigen Protestaktionen zum Ausdruck bringt, war dies nicht die erste rechtswidrige Ingewahrsamnahme. Bei Großprotesten wie gegen die Castortransporte nach Gorleben kommt es außerdem zu Hunderten solcher Polizeimaßnahmen, die später regelmäßig für unrechtmäßig erklärt werden. Doch Lecomte lässt sich nicht einschüchtern und will weiter in die Offensive gehen. Dabei betont sie die politische Bedeutung des gestrigen Urteils: »Atomtransporte werden gegen den Willen der Bevölkerung durchgezogen. Dabei gibt es keinen einzigen Transport, ohne dass die Polizei eigene Gesetze bricht und Grundrechte mit Füßen tritt. Nicht Protestaktionen sind gefährlich, sondern der Atomstaat und der dazugehörige Polizeistaat. Gefährlich, weil der Mensch dabei nicht vor der Strahlung geschützt wird, und gefährlich für Menschenrechte.«

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