Stop that shit!

Stop that shit!Mit einer gemeinsamen Erklärung haben sich die Jugend der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), die ver.di-jugend Bayern und die Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) gegen Pläne der bayerischen Landesregierung ausgesprochen, das Streikrecht weiter einzuschränken. Wir dokumentieren nachstehend den Wortlaut der Erklärung:

Die CSU möchte am 10 Juli im Bundesrat einen Gesetzentwurf einbringen, der das Streikrecht noch weiter einschränken soll. Nachdem die CDU/CSU/SPD-Regierung das Recht auf Streik durch das sogenannte Tarifeinheitsgesetz beschnitten hat, will die bayerische Staatspartei nun das Streikrecht in Bereichen der Darseinsvorsorge vollkommen ad absurdum führen.

In der Energie- und Wasserwirtschaft, der Entsorgung, des Gesundheitswesens, der Feuerwehr, der inneren Sicherheit und des Verkehrs sollen Streiks durch mehrere vermeindlich milde Mittel weiter verunmöglicht werden.

1. Schlichtungsverfahren wären verbindlich

Sollten Verhandlungen nicht zu einem Ergebnis kommen, dürfte kein Druck durch die Beschäftigten durch Streikaktionen ausgeübt werden. Während solchen Schlichtungsverfahren herrscht Friedenspflicht, in der die Beschäftigten die Arbeit nicht zur Durchsetzung ihrer Interessen niederlegen dürfen. Dies würde Tarifverhandlungen auf Hinterzimmergespräche zementieren und verhindern, dass mithilfe von Streiks (auch wirtschaftlicher) Druck auf die Arbeitgeber ausgeübt werden könnte.

2. Streiks müssten vier Tage vorher angekündigt werden

Streikaktionen sind nur dann wirksam, wenn die ArbeitgeberInnen sich nicht darauf einstellen können. Müssten Streiks vier Tage vorher angekündigt werden, bliebe genügend Zeit, die Auswirkungen des Streiks aufzufangen und das Druckmittel dadurch zu entwerten. Der Einsatz von LeiharbeiterInnen, Druck auf befristet Beschäftigte oder Beamteneinsatz gegen Streikende wie aktuell im Post-Streik wären damit deutlich leichter zu organisieren. Streiks wären damit nicht mehr geeignet, Druck auf die Arbeitgeber auszuüben.

3. Streikfahrplan müsste offengelegt werden

Streiks sind auch deshalb effektiv, weil einzelne Bereiche sehr flexibel zu Streiks aufgerufen werden können – und jederzeit den Streik beenden können. Das macht den Einsatz von Streikbrechern äußerst schwierig, da die Beschäftigten jederzeit ihre Arbeit wieder aufnehmen könnten, um Lohnkosten zu verursachen. Die Pflicht zur Vorlage eines Streikfahrplans macht es damit sehr leicht, die Streikfolgen durch gezielten Einsatz von Streikbrechern aufzuheben.

4. Mindestversorgungs-Vereinbarungen wären vorgeschrieben

Der Antrag der CSU-Fraktion verlangt, dass eine Mindestversorgung im Vorfeld vereinbart wird (sog. Notdienstvereinbarung). Das ist nichts neues, nur die Pflicht dazu schränkt das Streikrecht weiter ein. Bisher vereinbart z.B. ver.di solche Notdienstvereinbarungen in Krankenhäusern oder bei Kindertageseinrichtungen, um eine Versorgung trotz Streik zumindest bei Notfällen zu gewährleisten. Bisher waren der Umfang der Notdienste Ergebnis der Verhandlungen – mit der klaren Möglichkeit für die Gewerkschaften, keine Vereinbarung abschließen zu müssen, wenn damit der Streik an sich verhindert wird. Wenn es die Pflicht dazu geben würde, eine solche Vereinbarung abzuschließen, wären die ArbeitgeberInnen in der komfortablen Situation, dass er Notdienste in beliebiger Höhe fordern könnte, die Gewerkschaften dem im Zweifelsfall zustimmen müssten.

Die CSU möchte mit diesem Gesetzentwurf das sowieso schon restriktive Streikrecht in Deutschland weiter einschränken. Am 10. Juli 2015 soll im Bundesrat darüber diskutiert werden und wir werden das nicht unkommentiert lassen.

Wenn die Arbeitgeber uns mit Leiharbeit, miesen Ausbildungsbedingungen und Ausgliederungen unsere Zukunft verbauen wollen, werden wir uns dagegen wehren! Wir werden uns nicht unser einziges wirksames Mittel zur Durchsetzung unserer Interessen – den Streik – wegnehmen lassen!

Quelle: SDAJ Bayern / RedGlobe