GEW: „Die Gesundheit der Menschen steht im Mittelpunkt!“
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) erwartet von der Politik und der Verwaltung, dass sie die Bildungseinrichtungen in der Corona-Krise bestmöglich informieren und unterstützen. „Klar ist: Die Experten müssen die Gefahrenlage durch das Corona-Virus jeden Tag neu bewerten und entsprechend nachjustieren. Dabei ist die regionale und lokale Situation zu berücksichtigen. Im Mittelpunkt aller Entscheidungen muss immer die Gesundheit der Kinder, Jugendlichen und Lehrenden stehen. Die GEW gibt nicht den Besserwisser, wir sind keine Virologen“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Donnerstag in Frankfurt a.M.
„Die Kultusministerien müssen in Kooperation mit den Gesundheitsämtern für Rechts- und Entscheidungssicherheit in den Bildungseinrichtungen sorgen. Dazu gehört beispielsweise, Schul- und Kitaschließungen – wenn nötig – anzuordnen. Schulleitungen muss die Verantwortung für die Absage von Klassenfahrten und Veranstaltungen und daraus entstehenden Kosten abgenommen werden.“ Für die Einrichtungen der frühkindlichen Bildung müssten die Träger die Verantwortung für Schließungen und Präventionsmaßnahmen übernehmen. Insbesondere die Gesundheit der älteren Kolleginnen und Kollegen sei durch entsprechende Maßnahmen zu schützen, auch hier greife die volle Fürsorgepflicht der Arbeitgeber.
Tepe machte sich dafür stark, mit einem Sofortprogramm die sanitären Anlagen in Schulen, Kitas, Hochschulen und Weiterbildungseinrichtungen zu sanieren. „Dazu gehören auch Basismaßnahmen, nämlich für Warmwasser, Desinfektionsmittel, Seife und Einmalhandtücher in den Spendern der Toiletten und eine regelmäßige Reinigung zu sorgen. Hier sind auch die Gesundheitsämter gefordert“, betonte Tepe.
Für alle Schülerinnen und Schüler, die Prüfungen ablegen müssen, sollten Maßnahmen und deren Folgen gründlich bedacht werden. „Um Ungerechtigkeiten zu vermeiden, muss es einheitliche Entscheidungen geben“, unterstrich die GEW-Vorsitzende. Wenn immer möglich sollten Prüfungen abgenommen werden. Sei dies nicht der Fall, sollten entsprechend der Gefahrenlage Wiederholungstermine angeboten werden.
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