Grundrechte einhalten, auch in Zeiten von Corona

Die VVN-BdA hat mit großer Sorge das Vorgehen der Frankfurter Polizei gegen eine Aktion von Seebrücke beobachtet. Mitglieder von Seebrücke hatten am Sonntag, den 5. April 2020, auf das Elend der Geflüchteten in den Lagern auf den griechischen Inseln aufmerksam machen wollen. Die Aktion von Seebrücke entlang des Mainufers war im Vorfeld sehr intensiv und verantwortungsvoll beraten worden. Die Teilnehmer*innen an der Aktion trugen Nasen-Mundschutz und achteten peinlichst auf die Einhaltung des gebotenen Sicherheitsabstands. Trotz dieser Umsicht schritt zum Ende der Aktion die Polizei unangemessen und mit nicht nachvollziehbarer Härte ein, löste die Aktion auf, nahm einige Aktivisten willkürlich in Gewahrsam und nahm die Personalien von einer Anzahl von Aktivisten auf. Die Polizei bezichtigt Seebrücke, eine verbotene Versammlung organisiert zu haben.

„Das willkürliche und unangemessene Einschreiten der Frankfurter Polizei gegen eine friedliche und verantwortungsvoll vorbereitete Aktion von Seebrücke halten wir für unangemessen“, so schreibt die VVN-BdA an den Frankfurter Polizeipräsidenten. Weiter heißt es in dem Schreiben: „Wir haben großes Verständnis, dass in diesen Zeiten zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung auch demokratische Grundrechte eingeschränkt werden. Das darf allerdings nur für einen vorübergehenden, möglichst kurzen Zeitraum der Fall sein. Die Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit ist immer widersprüchlich, muss aber schlussendlich für die Freiheit ausfallen.“ Die VVN-BdA betont, dass sie die Schutzmaßnahmen und Einschränkungen unterstützt und ihre Mitglieder und Freunde aufgerufen hat, sich im eigenen und im Interesse insbesondere der Risikogruppen sich an die Empfehlungen, Verbote und Einschränkungen zu halten. „Allerdings erwarten wir das auch und besonders von der Frankfurter Polizei. Ohne Nase-Mund-Masken, ohne Einhaltung des Abstandsgebots in der Öffentlichkeit aufzutreten, ist allein schon fahrlässig. Dann auch noch mit unverhältnismäßiger Gewalt und in engem Körperkontakt willkürlich Menschen in Gewahrsam zu nehmen, ist ein Verstoß gegen das Gebot angemessenen Handelns, der die Polizei verpflichtet ist“, merken die Antifaschisten in ihrem Brief an den Polizeipräsidenten an.

Die VVN-BdA, die älteste und überparteiliche antifaschistische Organisation wird weiter mit großer Aufmerksamkeit verfolgen, ob die gegenwärtige Einschränkung demokratischer Rechte angemessen ist. Insbesondere warnt sie davor, die gegenwärtige Pandemie zu nutzen, um weitere Einschränkungen zu rechtfertigen. Die Vereinigung der Antifaschisten besteht auf einer strikten Trennung von zivilen und militärischen Einsätzen. Sie weist darauf hin, dass der Einsatz der Bundeswehr im Inneren verfassungswidrig wäre.

Quelle:

VVN-BdA Landesvereinigung Hessen