ver.di fordert Gerechtigkeit – auch bei Anhebung des Kurzarbeitergeldes!

Die Anhebung des Kurzarbeitergelds, die jetzt in Aussicht gestellt ist, bedeutet für Sandra Goldschmidt, stellvertretende Landesbezirksleiterin ver.di Hamburg,  einen guten Schritt in die richtige Richtung.

Allerdings: für verheiratete Frauen, die häufig nach Steuerklasse V berechnet werden, besteht hier eine mittelbare Diskriminierung. Denn die Abzüge von ihren Nettolöhnen sind hoch und es ergeben sich daraus Nachteile bei Lohnersatzleistungen, aber auch bei finanziellen Unterstützungen in der Corona-Krise wie dem Kurzarbeitergeld.

Sandra Goldschmidt, stellvertretende Landesbezirksleiterin ver.di Hamburg:

„Wir fordern ja schon lange aus Gleichberechtigungsgründen die Abschaffung des sogenannten Ehegattensplittings. Solange es dies aber noch gibt, darf es nicht länger und schon gar nicht jetzt in Corona-Zeiten, in denen Frauen die Hauptlast der Krise tragen,  zu einer weiteren Benachteiligung  führen!“

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) betont in seiner Stellungnahme dazu, dass jetzt die Chance bestünde, die Nachteile verheirateter Frauen auszugleichen, indem die

Steuerklasse V gestrichen und das Kurzarbeitergeld in Höhe von 80 bzw. 87 Prozent des Nettogehalts anhand Steuerklasse IV berechnet wird.

Karin Schönewolf, Vorsitzende der ver.di Frauen Hamburg:

„Die ver.di Frauen und andere fordern seit langem eine Veränderung des Steuerrechts, da es frauendiskriminierend ist. Bei der Auszahlung von Kurzarbeitergeld an Frauen rächt es sich jetzt, dass es immer noch die Steuerklasse 5 gibt, in der hauptsächlich die verheirateten Frauen sind. Ihr Netto ist relativ gering. Der Nettobetrag des Lohnes ist die Bezugsgröße für das Kurzarbeitergeld und das fällt dann prozentual noch niedriger aus, als wenn sie in Steuerklasse 4 wären. Von daher finde ich den Vorschlag des djb, bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes für Frauen die Steuerklasse 4 zugrunde zu legen, absolut unterstützenswert.“

Quelle:

ver.di Hamburg