Gegen antikommunistische Repression und Klassenjustiz

Erklärung des Parteivorstandes der Partei der Arbeit Österreichs (PdA) zum Urteil im Münchner TKP/ML-Prozess, Wien, 29. Juli 2020

Der Parteivorstand der Partei der Arbeit Österreichs protestiert aufs Schärfste gegen die im so genannten TKP/ML-Prozess am OLG München verkündeten Urteile. Die zehn Angeklagten, darunter auch ein Wiener Aktivist, wurden schuldig gesprochen, Mitglieder einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu sein – eine konkrete Straftat war den nun Verurteilten nicht vorgeworfen worden.

Wir weisen nochmals darauf hin, dass die TKP/ML (Kommunistische Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch) in der BRD keineswegs illegal ist und weder auf deutschen noch EU-„Terrorlisten“ aufscheint. Von daher gibt es nicht einmal eine seriöse Grundlage für die Vorwürfe, geschweige denn für einen Strafprozess, von einer Verurteilung gar nicht zu sprechen. Das Einzige, worauf die Bundesanwaltschaft ihre Vorwürfe stützen konnte, waren Berichte aus der Türkei, deren autoritäres Regime bekanntermaßen mit Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit, mit emanzipatorischen Bewegungen und der kurdischen Bewegung auf Kriegsfuß steht.

Die Partei der Arbeit Österreichs hält fest, dass es sich um ein skandalöses Gesinnungsurteil der bürgerlichen Klassenjustiz handelt. Die Angeklagten wurden alleine deshalb vor Gericht gestellt und verurteilt, weil sie eine revolutionäre, kommunistische Haltung vertreten. In diesem Sinne ist das Verfahren auch der Versuch, einen antikommunistischen Präzedenzfall zu schaffen, auf dessen Grundlage künftig Kommunisten, Marxisten, Linke und Antifaschisten nach Belieben verurteilt werden können. Vorerst hat es „nur“ zehn Menschen getroffen, doch gemeint sind wir alle. Gegen die bürgerlich-kapitalistische Repression, Verfolgung und Willkürjustiz gilt es zusammenzustehen. Die PdA erklärt ihre Solidarität mit den Verurteilten und der betroffenen Konföderation der Arbeiter aus der Türkei in Europa (ATIK).

Darüber hinaus stellen Prozess und Urteil ein Freundschaftsgeschenk an den türkischen Machthaber Erdogan dar. Sein Regime bekämpft die emanzipatorische, linke, revolutionäre und kurdische Freiheitsbewegung militärisch und mit Methoden des Staatsterrorismus. Trotzdem betrachtet der BRD-Imperialismus das AKP-Regime als wichtigen Bündnispartner in der Region, macht sich an dessen Verbrechen mitschuldig – und hilft ihm sogar dabei. Diese prinzipienlose Komplizenschaft des BRD- sowie auch des ebenfalls involvierten österreichischen Staates müssen ein Ende haben. Die PdA erklärt ihre Solidarität mit den Opfern des AKP-Regimes und dem Widerstand dagegen.

Die Partei der Arbeit Österreichs fordert angesichts des Endes des TKP/ML-Prozesses:

  • die Aufhebung des schändlichen Urteils des OLG München;
  • die Freilassung der zu Unrecht verurteilten Angeklagten;
  • die Abschaffung der Paragrafen 129 a und b des StGB der BRD;
  • die Abschaffung der Möglichkeit der ministeriellen Verfolgungsermächtigung;
  • das Ende der deutschen und österreichischen Kollaboration mit dem Erdogan-Regime.

Die PdA ist sich bewusst, dass der bürgerliche Staat diesen Forderungen nicht entsprechen wird, denn sein Zweck ist jener eines Unterdrückungswerkzeuges gegen die Arbeiterklasse und die revolutionäre Bewegung für den Sozialismus. Es wird der gemeinsame, internationalistische und revolutionäre Klassenkampf sein, der das Ausbeutungs- und Unterdrückungssystem des Kapitalismus und Imperialismus zu Fall bringen wird, in Deutschland, der Türkei und Österreich. Die bürgerlichen Staaten mögen sich einstweilen anmaßen, Revolutionäre und Kommunisten zu verurteilen, doch die Geschichte wird sie freisprechen.

Quelle:

Partei der Arbeit Österreichs