Neue Regeln für Einreise nach Russland per Flugzeug

Die Verordnung des Obersten Amtsarztes der Russischen Föderation №22 vom 27. Juli 2020 ändert die Regeln für die Einreise nach Russland per Flugzeug. Unter anderem wurde 14-tägige Quarantäne für Personen aufgehoben, die mit internationalen Rückholflügen nach Russland zurückzukehren (außer ausländischer Bürger und Staatenloser, die zu Arbeitszwecken einreisen).

Seit dem 1. August d.J. gelten folgende Regeln bei Rückhol- und regulären Flügen:

  1. Russische Bürger müssen

– vor der Abreise nach Russland (vor dem Check-in) ein Formular für Einreisende in die Russische Föderation auf der Gosuslugi-Webseite ausfüllen;

– binnen drei Kalendertagen nach der Einreise in die Russische Föderation einen PCR-Test auf COVID-19 durchführen lassen und das Ergebnis in ein Formular auf der Gosuslugi-Webseite eintragen (https://www.gosuslugi.ru/400705/1);

– sich bei Gesundheitsproblemen binnen 14 Kalendertagen nach der Einreise in die Russische Föderation an einen Arzt umgehend wenden, ohne eine Gesundheitsanstalt zu besuchen;

  1. Ausländer und Staatenlose müssen

– beim Einstieg in ein Flugzeug, das aus dem Ausland nach Russland fliegt, unter anderem bei einem Anschlussflug, über einen negativen PCR-Test auf COVID-19 (auf Russisch oder Englisch), der höchstens drei Tage vor der Einreise nach Russland durchgeführt wurde, zu verfügen (Tests dürfen auch in der Amtssprache einer im jeweiligen Land registrierten Anstalt, die diesen durchführte, vorliegen, mit der Übersetzung ins Russische, die von einem russischen Konsularbeamten beglaubigt wurde);

– vor der Ankunft in Russland ein Formular für Einreisende in die Russische Föderation ausfüllen (https://www.rospotrebnadzor.ru/upload/авиаАнкета%20RUS.docx);

– sich bei der Einreise zu Arbeitszwecken an die Regeln der 14-tätigen Quarantäne nach der Ankunft in Russland halten.

Bei allen Fragen wenden Sie sich an die Hotline der russischen Verbraucherschutzbehörde Rospotrebnadzor (https://www.rospotrebnadzor.ru/feedback/hotline.php).

Quelle:

Botschaft der Russischen Föderation in Deutschland