Kündigungswelle bei Wirecard trifft auch Initiatoren der Betriebsratswahlen

Die durch den Insolvenzverwalter der Wirecard AG, Dr. Michael Jaffé, angekündigten und inzwischen ausgesprochenen Kündigungen betreffen auch Initiatorinnen und Initiatoren der inzwischen angelaufenen Betriebsratswahlen. „Nicht nur Wahlvorstände, sondern auch Schwangere und in Mutterschutz befindliche Mitarbeiterinnen sowie Menschen mit Behinderungen haben Kündigungsschreiben erhalten, obwohl sie alle unter besonderem Kündigungsschutz stehen. Für uns ist daher nicht erkennbar, dass hier auch nur der Versuch einer Sozialauswahl gemacht wurde“, so der vor Ort für die Beschäftigten bei Wirecard zuständige Gewerkschaftssekretär der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Gregor Völkl.

Die Kündigungsschreiben seien teilweise auf den 25. August 2020 datiert. An diesem Tag fanden drei von insgesamt sieben Wahlversammlungen in den Tochtergesellschaften der Wirecard AG statt. Vor den tatsächlichen Kündigungen durch den Insolvenzverwalter hatte ein Großteil der betroffenen Angestellten am Vorabend der Wahlversammlungen noch eine E-Mail erhalten, in der sie über die unwiderrufliche Freistellung informiert wurden. „Die Verunsicherung war entsprechend groß und deutlich spürbar“, berichtet Völkl, der bei der Durchführung der Wahlversammlungen persönlich vor Ort war. „Abgesehen von der Missachtung des Kündigungsschutzgesetzes, liegt die Vermutung nahe, dass eine Beeinflussung der Betriebsratswahl zumindest in Kauf genommen wurde“, so der Gewerkschaftssekretär.

„Wir fordern den Insolvenzverwalter Dr. Jaffé dazu auf, bei den besonders geschützten Kolleginnen und Kollegen, die ausgesprochenen Kündigungen wieder zurück zu nehmen“, so Völkl weiter. „Ansonsten steht allen Betroffenen der Weg einer Kündigungsschutzklage offen. Wir werden nicht zögern, diesen für unsere Mitglieder zu beschreiten, wenn von Seiten des Insolvenzverwalters keine zügige, entsprechende Rücknahme erfolgen sollte“, sagte der ver.di-Sekretär.

Die Gewerkschaft ver.di hat zwischenzeitlich auch einen Antrag auf Aufnahme in den Gläubigerausschuss beantragt. „Die Vorgehensweise bei den Entlassungen zeigt uns, dass eine Vertretung der Interessen der Belegschaft, die ja ein auch einen Teil der Gläubiger darstellt, dringend notwendig ist“, so Völkl.

Quelle:

ver.di